Für konkrete Fragen zur Beförderung von Schülern sowie insbesondere zur Schulwegkostenfreiheit ist das StUMK zuständig.
Die Frage wurde mehrfach gestellt und ausführlich beantwortet. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Antworten auf abgeordnetenwatch verwiesen.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Die Schülerbeförderung wird gemäß KoaV insg. überprüft. Die interm. Überprüfung hat bereits begonnen. Ein Zeitpunkt für ein Ende kann noch nicht genannt werden.
Die Schülerbeförderung wird durch den Aufgabenträger organisiert und sichergestellt. Die Familienbelastungsgrenze wurde auf 320 Euro abgesenkt.
Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.