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Christian Bernreiter
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Frage von Cornelia P. •

49€-Ticket: Unsere Kinder gehen ab Sept. auf eine staatl. anerkannte freie Schule. Schulwegkostenfreiheitsgesetz greift hier wohl nicht sodass wir 1176€zahlen müssen. Gibt es Aussicht auf Entlastung?

Sehr geehrter Herr Bernreiter,

Mir ist wohl bewusst, dass das Thema grundsätzlich mehrfach beantwortet wurde, allerdings hilft uns das bisher leider nicht weiter.

Unsere Kinder (6 und 9) sind beide im Autismus-Spektrum, weshalb wir uns für eine Montessorischule entschieden haben.

Leider wurde uns vom Schulamt mitgeteilt, dass hier das Schulwegkostenfreiheitsgesetz nicht greift.

Statt der Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr, werden wir aktuell 1176€ zahlen.

Sollte das Ticket noch erhöht werden, noch höhere Summen.

Dies ist für uns eine Menge Geld, die ja noch zu dem Schulgeld dazu kommt.

Haben Sie eine Lösung für die Kinder, die durchs Raster fallen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die zuständigen kommunalen Aufgabenträger der Schülerbeförderung erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Bis zur 10. Jahrgangsstufe fallen keine Kosten für den Schulweg mit dem ÖPNV an, wenn die nächstgelegene, staatlich anerkannte Schule besucht wird, die weiter als 2 km entfernt ist. Wie sie richtig beschreiben, besteht jedoch kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn eine staatlich genehmigte Schule (wie z.B. Montessori) besucht wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Bayernportal (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/9233023766).
Fragen allgemein zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie zur Schulwegkostenfreiheit kann Ihnen nur das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (webkontakt@stmuk.bayern.de).

Mit der Einführung des Deutschlandtickets für derzeit 49 Euro je Monat wurde ein günstiges Tarifangebot im ÖPNV geschaffen, das in der Regel bereits Kosteneinsparungen für die Fahrgäste im Vergleich zur Zeit vor der Einführung des Deutschlandtickets möglich macht. Die Ausgestaltung des Deutschlandtickets ist ein wichtiges Zukunftsthema, auch für das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Das Deutschlandticket wird in den Gremien auf Bund-Länder-Ebene kontinuierlich evaluiert, weiterentwickelt und optimiert. Dies beinhaltet auch Anpassungen der Tarifbestimmungen, wie beispielsweise die Möglichkeit der kostenlosen Mitnahme von Kindern über 6 Jahren. Änderungen der Tarifbestimmungen wurden teilweise auf Bund-Länder-Ebene bereits erkannt und untersucht, jedoch aufgrund weiterhin offener Fragen zur Finanzierung des Deutschlandtickets zunächst zurückgestellt. 

Darüber hinaus ist der Freistaat in der letzten Legislaturperiode tätig geworden: In großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken wurde ein vergünstigtes Ticket für Schülerinnen und Schüler mit dem 365-Euro-Ticket eingeführt. Der Freistaat übernimmt zwei Drittel der entstehenden Mindereinnahmen und damit einen maßgeblichen Teil der finanziellen Lasten. Es handelt sich beim 365-Euro-Ticket um ein verbundweit gültiges Ticket, das auch Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen erwerben können. Die Entscheidung zur Einführung und die jeweiligen Tarifbestimmungen zum räumlichen Berechtigtenkreis werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten vor Ort getroffen. Im Fall des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV) müssten sowohl Ihr Wohnort als auch die von Ihnen genannte Montessorischule im Gebiet des AVV liegen, um für den Erwerb des 365-Euro-Tickets berechtigt zu sein. 

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement für den öffentlichen Personennahverkehr und wünschen Ihnen und Ihren Kindern für die Zukunft alles Gute!

Ihr

Christian Bernreiter

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