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Christian Bernreiter
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Frage von Christine K. •

Warum zahlen Schüler in Bayern nicht auch nur 29 EURO für das Deutschlandticket?

Kinder mit Schulweg unter 3 km erhalten kein Fahrkostenzuschuss/Fahrkarte zur Schule und deswegen auch kein Deutschlandticket. Das ist verständlich. Warum müssen aber Schüler mehr als Studenten oder Auszubildende für ein Deutschlandticket zahlen? Schüler ab 15 Jahren zahlen fast immer den vollen Erwachsenenfahrpreis. Warum werden Schüler in Bayern schlechter als Auszubildende oder Studenten gestellt (zumindest ab 15 Jahren)?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

das Deutschlandticket für derzeit 49 Euro je Monat bietet ein günstiges Angebot im ÖPNV. Durch seine pauschale bundesweite Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg baut es Zugangshürden ab und vermeidet, dass sich Fahrgäste lange in örtliche Tarifstrukturen und Preissysteme einarbeiten müssen, bevor diese eine Fahrt im ÖPNV antreten können. Der Freistaat hat die Einführung des Deutschlandtickets zeitnah genutzt, um die öffentlichen Nahverkehrsangebote gerade für junge Menschen attraktiver zu machen, für die noch kein passendes Angebot vorhanden war. So wurde im Jahr 2023 ein ermäßigtes Deutschlandticket für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und für Studierende eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat um 20 Euro reduziertes Deutschlandticket.

Darüber hinaus ist der Freistaat in der letzten Legislaturperiode tätig geworden: Seitdem gilt mit dem 365-Euro-Ticket ein vergünstigtes Ticket für Schülerinnen und Schüler in den großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken. Es handelt sich dabei um ein verbundweit gültiges Ticket. Der Freistaat übernimmt zwei Drittel der entstehenden Mindereinnahmen und damit einen maßgeblichen Teil der finanziellen Lasten.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Kommunen als Aufgabenträger der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig. Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe haben dabei einen Anspruch auf Beförderung, wenn sie weiter als 2 km (Jahrgangsstufen 1 bis 4) bzw. 3 km (ab Jahrgangsstufe 5) von der Schule entfernt wohnen und die nächstgelegene Schule besuchen. Die kommunalen Aufgabenträger der Schülerbeförderung erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs, dabei genügen sie dem Anspruch, wenn sie das günstigste ÖPNV-Ticket für den Weg zur nächstgelegenen Schule zur Verfügung stellen. Das günstigste ÖPNV-Ticket kann auch das 365-Euro-Ticket oder das Deutschlandticket sein. Im Ergebnis gilt also: Bis zur 10. Jahrgangsstufe fallen keine Kosten für den Schulweg mit dem ÖPNV an, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird, die weiter als 2 km entfernt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Bayernportal (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/92330237667).

Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 11. Klasse greift die sogenannte Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes, welche im Jahr 2023 auf 320 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Schuljahr abgesenkt wurde. Damit müssen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse nicht mehr als 320 Euro pro Schüler oder Schülerin pro Jahr zahlen und darüberhinausgehende Beträge werden erstattet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das entspricht einem monatlichen Betrag von weniger als 29 Euro und damit von der Größenordnung einem ähnlichen Preis wie derzeit beim Ermäßigungsticket. Bei Familien gilt eine Familienbelastungsgrenze von 490 Euro pro Schuljahr als Höchstbetrag. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Wie Sie sehen, gibt es in Bayern für junge Menschen viele tolle Angebote im ÖPNV. Für Ihr Engagement bedanke ich mich herzlich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Christian Bernreiter
 

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