Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Frage von Peter H. • 05.12.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 12.12.2024
Frage von Barbara B. • 03.12.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 03.12.2024
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.
Frage von Ingrid S. • 26.11.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 28.11.2024
Es wurde eine ÖPNV-Strategie 2030 für ein passgenaues Angebot für alle Menschen in Bayern erarbeitet. Die Fahrgäste sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Frage von Frank M. • 05.11.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 21.11.2024
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.
Frage von Michael E. • 31.10.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 11.11.2024
Zuständig ist das StMUK. Voraussetzung ist u.a., dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist.
Frage von Ivonne R. • 17.10.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 31.10.2024
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.