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Christian Bernreiter
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Frage von Peter H. •

warum können Schüler nicht - wie z.B. Auszubildende, Beamtenanwärter/innen oder BFD-ler ein ermäßigtes Deutschland-Ticket erwerben?

-> Zusammenarbeit mit Kultusministerium ...

Begründungen:

- Viele Verkehrsverbünde bieten auch ein 365€-Ticket für Schüler und Azubis an. Aber

1. nicht überall in Bayern gibt es Verkehrsverbünde und

2. auch wenn es diese gibt, bieten dieses Ticket auch nicht alle an.

- die Familienbelastungsgrenze soll verhindern, dass Familien nicht überbelastet werden. Aber das auch nur in engen Grenzen, z.B. wenn nur die nächstliegende Schule besucht wird, ja nicht die übernächste. Also sollte man z.B. das Kind kurz vor dem Abschluss die Schule wechseln, wenn es sich in der Schule gut aufgehoben fühlt, sich aber der Angebot der nächstgelegenen Schule erweitert hat?

In Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein gibt es das 29€-Ticket für Schüler, in Berlin ein kostenloses Schülerticket für alle Berliner Schüler/innen mit gültigem Berliner Schülerausweis I.

Begründungen, die ich höre, aber nicht verstehe. Manche bleiben halt halt die Gelackmeierten...

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Tariflandschaft im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein über Jahre gewachsenes System, das nicht immer ganz durchschaubar ist. Das gilt leider auch für die Schülerbeförderung. Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen. Die Ergebnisse hängen auch davon ab, ob es mit dem Deutschlandticket stabil nach 2025 weitergehen wird und ob der Bund zu seiner hälftigen Finanzierungsverpflichtung stehen wird. 
Das Deutschlandticket für derzeit 49 Euro je Monat bietet ein günstiges Angebot im ÖPNV. Durch seine pauschale bundesweite Gültigkeit über Verbundgrenzen hinweg baut es Zugangshürden ab und vermeidet, dass sich Fahrgäste lange in örtliche Tarifstrukturen und Preissysteme einarbeiten müssen, bevor diese eine Fahrt im ÖPNV antreten können. Der Freistaat hat die Einführung des Deutschlandtickets zeitnah genutzt, um die öffentlichen Nahverkehrsangebote gerade für junge Menschen attraktiver zu machen, für die noch kein passendes Angebot vorhanden war. So wurde im Jahr 2023 ein ermäßigtes Deutschlandticket eingeführt. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein durch den Freistaat um 20 Euro reduziertes Deutschlandticket.  
Zum Erwerb des bayerischen Ermäßigungstickets berechtigt sind Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistend. Diese Personengruppen müssen oft längere Distanzen zurücklegen, als Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und haben insgesamt erhöhte Mobilitätsanforderungen, da sie zwischen ihrer Arbeitsstätte, ihrer Lehrstätte, ihrem Wohnort und ggf. dem Wohnort der Eltern pendeln. 
Darüber hinaus ist der Freistaat in der letzten Legislaturperiode tätig geworden: Wie Sie ebenfalls richtig geschrieben haben, gilt ein vergünstigtes Ticket für Schülerinnen und Schüler in den großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken mit dem 365-Euro-Ticket. Es handelt sich dabei um ein verbundweit gültiges Ticket. Der Freistaat übernimmt zwei Drittel der entstehenden Mindereinnahmen und damit einen maßgeblichen Teil der finanziellen Lasten. Sie haben Recht: Das 365-Euro-Ticket ist derzeit nicht überall erhältlich, jedoch wird dieses, Dank der geplanten und teilweise bereits umgesetzten Verbundraumerweiterungen für mehr und mehr Menschen erhältlich.
Sie haben ebenfalls genannt, dass für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der 11. Klasse die sogenannte Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes, welche im Jahr 2023 auf 320 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Schuljahr abgesenkt wurde, greift. Voraussetzung hierfür ist, wie Sie ebenfalls beschrieben haben, dass die Schülerin oder der Schüler nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz Anspruch auf Ersatz der Beförderungskoten hat, also die nächstgelegene Schule besucht. Dann müssen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse nicht mehr als 320 Euro pro Schüler oder Schülerin pro Jahr zahlen und darüberhinausgehende Beträge werden erstattet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Familien gilt eine Familienbelastungsgrenze von 490 Euro pro Schuljahr als Höchstbetrag.

Fragen allgemein zur Beförderung von Schülern sowie zur Schulwegkostenfreiheit, kann Ihnen nur das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantworten (E-Mail: webkontakt@stmuk.bayern.de).

Ich danke Ihnen sehr für Ihr Engagement für den ÖPNV sowie Ihr Interesse für das Deutschlandticket.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter
 

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