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Christian Bernreiter
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Frage von Eike Thomas B. •

Was wollen Sie konkret für die Ausweitung von Carsharing-Angeboten unternehmen?

Sehr geehrter Herr Bernreiter,

als Bürger der Landeshauptstadt München nehme ich wahr, dass die Lebensqualität in München aufgrund der immer weiter zunehmenden Zahl an privaten PKW dramatisch sinkt.

Stimmen Sie mir insoweit zu, dass Carsharing-Angebote weiter ausgebaut werden, um das eigene Auto (insb. in Städten) zu ersetzen?

Was wollen Sie unternehmen, um Carsharing in den Städten und im ländlichen Raum stärker zu fördern?

Vielen Dank
Ihr Eike B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bedarfsgerechte Car-Sharing-Angebote haben das Potential, den fließenden und vor allem den ruhenden Verkehr zu entlasten. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem Aufwuchs von Car-Sharing-Angeboten auch eine Reduzierung der Anzahl privater Kfz einhergeht bzw. das Car-Sharing als ergänzendes Mobilitätsangebot eine Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs bewirkt. So kann neben verkehrlichen Effekten auch ein Beitrag zum Umwelt- bzw. Klimaschutz geleistet werden. Die Staatsregierung betrachtet den Ausbau von Car-Sharing-Angeboten daher als wünschenswert.

Ein wichtiger Schritt zur Förderung entsprechender Angebote ist das Car-Sharing-Gesetz (CsgG) des Bundes, das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist. Die Länder haben das CsgG im Bundesrat unterstützt. Bayern hat die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine Bevorrechtigung des Carsharing geschaffen. Hierzu wurde das Bayerische Straßen- und Wegegesetz ergänzt. Die neue Regelung ist zum 1. September 2018 in Kraft getreten.

Der aktuelle Stand in Bayern zeigt, dass die Einführung von Car-Sharing-Angeboten heute gelebte Praxis ist. So gibt es in jeder Stadt mit über 50.000 Einwohnern sowie in etwa Dreiviertel aller Kommunen zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern in Bayern mindestens ein Car-Sharing-Angebot.

Zielführender als ein Förderprogramm für unternehmerische Car-Sharing-Angebote halten wir den Ausbau von Park&Ride-Angeboten an Bahnhöfen. So gelingt der Umstieg vom Auto auf die Bahn mit der Folge, dass von vornherein weniger Autos in die Stadt fahren. Zuständig für den Bau von Park&Ride-Anlagen sind die Kommunen. Der Freistaat gewährt den Kommunen für den Bau von Park&Ride-Anlagen jedes Jahr hohe Zuschüsse nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG).

Herzliche Grüße

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