
(...) Von den geplanten Zugangssperrungen können auch legale Inhalte erfasst sein, wodurch die Meinungs- und Berufsfreiheit von Inhaltsanbietern, Nutzern und Zugangs-Providern in unzulässiger Weise eingeschränkt werden könnte. Ein so genanntes over-blocking lässt sich nicht vermeiden. Die vorgesehene Stichprobenkontrolle durch ein Expertengremium beim Bundesbeauftragen für den Datenschutz ist Augenwischerei. (...)