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Christel Happach-Kasan
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Frage von Christian A. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Christian A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

bitte teilen Sie mir und der Öffentlichkeit mit, weshalb Sie sich mit Nachdruck für die Freigabe des Genmaisproduktes MON810 einsetzen. Ich würde weiterhin gerne wissen, ob Sie direkt oder indirekt auf der Gehaltsliste des Monsanto Konzernes stehen oder sonstwie von dieser Lobbyarbeit profitieren.

Bekanntemaßen sind sowohl die Geschäftsmethoden des Monsanto Konzerns gegenüber Regierungen und Landwirten als auch dessen Produkte alles andere als harmlos.

Inwieweit ist Ihnen die ARD Dokumentation "Monsanto - Mit Gift und Genen" ( http://www.arte.tv/de/wissen-entdeckung/Monsanto-mit-Gift-und-Genen/1912794.html ) bekannt und wie können Sie es mit Ihrem Gewissen verantworten, das Verbot solch eines Produktes mit der Behauptung zu kommentieren, der "Wissenschaftsstandort Deutschland nimmt schweren Schaden"?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

ich freue mich, dass Sie mir Gelegenheit geben, meine Ablehnung des Verbots von MON810 hier zu begründen.

Ich setze mich nicht für die Freigabe "des Genmaisproduktes MON810" ein. MON810 ist eine von der EU bereits seit 1996 zugelassene Maissorte. Ich setze mich dafür ein, dass ihr Anbau nicht verboten wird. Der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 17. April herausgegebene Bescheid des Anbauverbots stützt sich nicht auf eine fachliche Begründung sondern die wissenschaftliche Aufmachung kaschiert nur recht oberflächlich die politische Entscheidung der Bundesregierung. Das widerspricht dem EU-Recht.

MON810:

MON810 ist eine in der EU nach einem aufwändigen Prüfverfahren für den Anbau zugelassene Maissorte, die außerdem die Zulassung als Lebens- und Futtermittel hat (1). Sie ist resistent gegen den Maiszünsler, einen Schmetterling, der Mais befällt, und in einem von Südwesten nach Nordosten reichenden Gürtel in Deutschland vorkommt. In einigen Landkreisen im Oderbruch wurden auf Maisfeldern von der Landesregierung Befallsraten von 60-80% beobachtet. Die Bundesregierung hat in Beantwortung einer Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass der vom Maiszünsler verursachte Schaden in 2006 elf Millionen Euro betragen habe. Die Fütterungsstudie der TU München hat festgestellt, dass die Verfütterung dieses Maises für die Kühe genauso zuträglich ist wie die Verfütterung der isogenen Maislinie, der Maislinie, die sich nur durch das Fehlen Bt-Genes unterscheidet (2). Die Studie "Monitoring der Umweltwirkungen des Bt-Gens", die die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft im Auftrag des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt hat und in der über vier Jahre auf fünf Standorten die Auswirkungen des Bt-Mais-Anbaus auf die Natur verglichen wurde mit der Bekämpfung des Maiszünslers durch chemische Pflanzenschutzmittel hat ergeben, dass der Anbau von Bt-Mais naturverträglicher ist, als die Bekämpfung des Maiszünslers durch chemische Pflanzenschutzmittel (3). Es ist somit wissenschaftlich erwiesen, dass der Anbau von MON 810 naturverträglich ist, seine Verfütterung unbedenklich. Vor diesem Hintergrund muss die Verfügung des Ruhens der Anbaugenehmigung, also die Verfügung des Anbauverbots, neu vorgelegte Erkenntnisse vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen bewerten.

In einer am 21. April 2009 verbreiteten dpa-Meldung aus Spanien heißt es:

"Viele spanische Bauern sehen in dem gentechnisch veränderten Mais ein wirksames Mittel gegen den Maiszünsler. Die Raupen des Kleinschmetterlings waren in Regionen wie Katalonien und Aragonien eine regelrechte Plage gewesen und hatten einen erheblichen Teil der Mais-Ernten vernichtet. Heute ist Spanien das einzige Land in der Europäischen Union, das den in Deutschland verbotenen Genmais der Linie MON 810 in kommerziellem Stil anbaut. Es produziert 75 Prozent des Genmaises in der EU und ist mit Abstand der größte Hersteller in der Union.
Während andere EU-Staaten die Aussaat allenfalls auf Testfeldern genehmigten, breitete sich der Anbau in Spanien innerhalb weniger Jahre auf eine Fläche von 80 000 Hektar aus.
Vielen spanischen Bauern konnte es bei der Einführung des Genmaises nicht schnell genug gehen. Sie sahen, dass das gentechnisch behandelte Saatgut ihnen kraftvolle Pflanzen mit saftigen Kolben bescherte. Der MON-810-Mais ist gentechnisch so behandelt, dass die Raupen des Maiszünslers ihm nichts anhaben können. Die herkömmlichen Maispflanzen waren dagegen zuweilen so schwach, dass sie im Wind umknickten, weil die Stängel von den Schädlingen zerfressen waren."

BVL-Bescheid:

Der Bescheid des BVL, ausgefertigt am 17. April 2009, in dem das Anbauverbot verfügt wird, gibt keine wirkliche fachliche Begründung. Sehr viele der genannten Veröffentlichungen, die das Verbot begründen sollen, hatte das BVL bereits in seinem im April 2007 erlassenen BVL-Bescheid angeführt. Damals war nach der Aussaat des Maises der Verkauf von Saatgut verboten worden.
Dieser erste Erlass wurde jedoch im Dezember 2007 aufgehoben, nachdem Monsanto sich verpflichtet hatte, den Anbau von MON810 in 2008 durch ein Monitoring zu begleiten. Das Bundesamt hat somit mit der Aufhebung des Bescheides aus dem April 2007 eingeräumt, dass vom Anbau von MON810 keine Gefahr ausgeht.
Damit können die im Erlass von 2007 genannten Veröffentlichungen wohl kaum in 2009 ein Verbot des Anbaus begründen. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hatte in 2007 auf Anfrage des Vorsitzenden der BUND/Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) zu dem Bescheid des BVL Stellung genommen. In einer sehr differenzierten und gründlichen Bewertung der vom BVL angeführten Literatur kommt die ZKBS zum Schluss, dass MON810 keine Gefahr für die Umwelt darstellt, dass der Anbau kein erhöhtes Risiko für Nichtziel-Organismen darstellt. Die ZKBS kritisiert, dass "das BVL in seiner Stellungnahme nicht alle verfügbaren Informationen herangezogen hat. Insbesondere die Ergebnisse der biologischen Sicherheitsforschung des BMBF, die in verschiedenen Projekten das potentielle Risiko des Anbaus von Bt-Mais MON810 untersuchte, wurden im Bescheid des BVL nicht berücksichtigt" (4).

Unter den neu vom BVL zitierten Veröffentlichungen sind nur zwei, die nach der Monitoring-Vereinbarung erschienen sind. Alle anderen sind deutlich älter. Es sind dies eine Fütterungsstudie mit Wasserflöhen und eine Fütterungsstudie mit Zweipunktmarienkäfern. Beide Studien stellen die Ergebnisse von Laborversuchen dar. Es ist nicht möglich mit Laborversuchen die tatsächlichen Auswirkungen des Anbaus von MON810 in der Natur nachzuweisen oder eine Gefährdung der Natur zu beweisen. Dafür sind nur Felduntersuchungen geeignet. Nach der Logik des BVL-Bescheids wäre Deutschland längst entvölkert. In unseren Wäldern wachsen jede Menge Giftpilze. Doch Pilzsammler suchen sehr selektiv Pfifferlinge, Steinpilze und Maronen. Genauso selektiv ist die Nahrungsaufnahme von Insekten. Eichenwickler suchen Eichen, Kohlweißlinge Kohlpflanzen, Kartoffelkäfer Kartoffeln und Monarchfalter Seidenpflanzen. Blattläuse meiden den Mais und daher werden Marienkäfer, die sich von Blattläusen ernähren, durch den Anbau von Bt-Mais auch nicht gefährdet.

In den letzten Jahren sind im Rahmen der Biosicherheitsforschung zahlreiche Felduntersuchungen durchgeführt worden.
Sie sind veröffentlicht in angesehenen Zeitschriften und dokumentiert auf einer eigenen Internetseite (5) Der Ökologe Dr. Stefan Rauschen, Wissenschaftler am RWTH in Aachen führt dort aus: "Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten (biologische Sicherheitsforschung) wurden in End- und Zwischenberichten an das BMBF, insbesondere in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert. Es konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass von MON810 ein größeres oder anderes Risiko einer Gefährdung der Umwelt ausgeht als vom konventionellen Maisanbau. Im Gegenteil, der Anbau von MON810 erwies sich als deutlich schonender als die Behandlung von mit Maiszünslern befallenen Flächen mit Insektiziden."

Die Heranziehung von Laborstudien zur Begründung des Anbauverbots einer seit
mehr als 10 Jahren weltweit erfolgreich angebauten Pflanzensorte ist eine
wissenschaftliche Geisterfahrt. Die vorgelegten Veröffentlichungen begründen
kein Verbot.

Ministerin Aigner hatte noch im Januar gesagt, dass sie auf der Grundlage des von Monsanto bis zum 31. März zu erstellenden Monitoringberichts über den Anbau von MON810 entscheiden wolle. Der Monitoringbericht wurde von Monsanto entsprechend der getroffenen Vereinbarung vorgelegt. Er berichtet keine Auffälligkeiten. Auch dieser Bericht rechtfertigt somit kein Verbot. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass Monsanto den mit einer deutschen Behörde vereinbarten Bericht über Auswirkungen des Maisanbaus in Deutschland auf Deutsch vorgelegt hätte. Deutsch ist Landessprache.

Politische Bewertung des Anbauverbots:

Verbote sind eine Einschränkung der Freiheit. Sie bedürfen daher einer besonderen Begründung. Der BVL-Bescheid erlässt ein politisch begründetes Anbauverbot (Begründung s. o.). Somit ist das Verbot rechtswidrig. Der Erlass eines rechtswidrigen Verbots ist ein Akt politischer Willkür.

Das Verbot schränkt die Freiheit von Landwirten ein, ihre Maiskulturen durch den Anbau von Bt-Mais vor dem Befall durch den Maiszünsler zu schützen. Laut Monitoringbericht wurde in Deutschland im letzten Jahr Mais auf über 2 Millionen Hektar Fläche angebaut. Mais wird zu etwa 75% als Futtermittel in der Tierhaltung und zu 25 % als Substrat für Biogasanlagen genutzt.

Es ist ein verheerendes Signal für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland, wenn die Bundesregierung entgegen rechtsstaatlichen Prinzipien und damit willkürlich den Anbau von in der EU zugelassenen Pflanzensorte verbietet, die sich zudem im Anbau bewährt hat.

Das Anbauverbot entwertet das Instrument der EU-Zulassung, da es den Eindruck erweckt, dass Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, trotz bestehender Zulassung den Anbau ohne Begründung verbieten zu dürfen. Das ist genauso, als wenn die TÜV-Plakette nicht bundesweit anerkannt würde und z.B. Hamburg das Befahren seiner Straßen durch Autos z.B. einer speziellen Marke aus Bayern verbieten würde.

Ich übe keine bezahlte Nebentätigkeit aus, siehe Angaben auf dieser Internetseite und habe keine Spenden von Biotechnologiefirmen erhalten. Über meine ehrenamtlichen Tätigkeiten informiert meine Internetseite (6) www.happach-kasan.de. Die in Ihrer Frage liegende Vorstellung, dass eine Befürwortung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen seine Begründung in finanzieller Abhängigkeit hat, ist aus der Luft gegriffen.

Es gibt in Deutschland sehr viele Kronzeugen für die Vorteile gentechnisch verbesserter Pflanzen für Natur, Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher. Frau Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volhard ist eine solche Kronzeugin. Die Tübinger Biologin, deren Arbeit durch die Verleihung des Nobelpreises internationale Anerkennung gefunden hat, hat im vergangenen Jahr in einem dpa-Gespräch auf die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile gentechnisch veränderter Pflanzen hingewiesen und festgestellt, dass es bisher keinen Fall gegeben hat, bei dem ein Schaden aufgetreten sei. In der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften sind acht Akademien vereinigt, über 1600 Wissenschaftler organisiert. Sie kommt in ihrer Stellungnahme zur Grünen Gentechnik zum Schluss, "dass in einzelnen Fällen Lebensmittel aus GVO den konventionellen Lebensmitteln in Bezug auf die Gesundheit sogar überlegen sind" (7). Zu Deutsch: GVO sind gesünder. Ich könnte die Liste der Kronzeugen für die Gentechnik fortsetzen. Es ist also eher zu fragen, warum Abgeordnete trotz dieser Vorteile der biotechnologischen Züchtungsverfahren ein Verbot der Anwendung biotechnologischer Züchtungsverfahren fordern. Mit welcher Begründung setzen sie sich für ein Verbot einer als sehr sicher erkannten Pflanzensorte ein?
Welche Abhängigkeiten bestehen? Welches Demokratieverständnis besteht bei
den Bürgerinnen und Bürgern, die fordern, dass Abgeordnete nicht, wie im
Grundgesetz gefordert, gemäß ihrem Gewissen sondern gemäß den Ergebnissen
von Umfragen entscheiden?

Die Kritik am Geschäftsgebaren der Firma Monsanto ist mir bekannt. Soweit sie sich auf Vorgänge in den USA oder anderen Ländern bezieht, ist es Aufgabe der dortigen Behörden und gegebenenfalls der dortigen Abgeordneten auf die Einhaltung der Gesetze auch durch die Firma Monsanto zu dringen. In Deutschland erwarte ich, dass Monsanto seine Geschäftstätigkeit im Rahmen unserer Gesetze ausübt. Ich fordere von unseren Behörden, dass sie die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch Monsanto genauso kontrollieren wie sie es bei anderen Firmen tun. Mir sind keine Rechtsverstöße von Monsanto in Deutschland bekannt. Die Quasi-Monopolstellung von Monsanto bei den Patenten für gentechnische Konstrukte, die in bestehende Pflanzensorten eingebaut werden, wird am effektivsten aufgebrochen, wenn wir für Neuzulassungen von Konstrukten keine weiteren bürokratischen Hürden aufbauen und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb unterstützen. Das gegenwärtige Hexentreiben gegen die biotechnologische Züchtung stärkt das Monopol von Monsanto.

Ich kenne mehrere Filme, die sich mit der Firma Monsanto beschäftigen. Ob der von Ihnen genannte dazu gehört, weiß ich nicht. Die Beschäftigung mit dem Geschäftsgebaren der Firma Monsanto gestattet jedoch keine Aussagen über die biotechnologische Züchtung.

In den zwölf Jahren des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen sind die hypothetisch als möglich erachteten Gefahren alle nicht eingetreten. Statt weiter über hypothetische Risiken zu debattieren, sollten wir die realen Chancen der Züchtungsmethode nutzen. Annähernd eine Milliarde Menschen hungern auf dieser Erde. Die Entwicklungsländer fordern eine zweite Grüne Revolution, die Nutzung biotechnologischer Züchtungsmethoden zur gentechnischen Verbesserung der Kulturpflanzensorten: Schädlingsresistenz, Trockenheits- und Salztoleranz, Überflutungsresistenz bei Reis. Der Goldene Reis könnte schon dazu beitragen, Kinder in Indien und anderen Ländern, in denen die Ernährung auf Reis beruht, vor Erblindung zu bewahren.

Gentechnik ist in aller Munde - viel weniger im übertragenen Sinn als ganz direkt. So z.B. in der Medizin: Es sind annähernd 100 Wirkstoffe für Arzneimittel zugelassen, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden - wichtige Medikamente wie Insulin, Impfstoffe, Herzmedikamente, Antikörper, Gerinnungsfaktoren; weitere annähernd 100 Nahrungs- und Futtermittelzusatzstoffe - Enzyme wie Chymosin, Vitamine wie Vitamin C, B2, B12 und Aminosäuren, die vorwiegend als Futtermittelzusatzstoffe insbesondere bei Schweinen und Geflügel genutzt werden - werden ebenfalls mit gentechnisch veränderten Organismen produziert. Das heißt auf nahezu jedem Frühstückstisch ist Gentechnik dabei, ob bei der Butter, dem Käse oder dem Frühstücksei; 95% des in der Tierhaltung verfütterten Sojafutters ist gentechnisch verändert.

Wir als FDP haben den Mut, den Menschen einen politischen Vorschlag zu machen, der sicher nicht dem Zeitgeist entspricht, der aber den Weg aufzeigt, die Chancen der Züchtungsmethode Gentechnik zu nutzen für die Entwicklung besserer Arzneimittel und die Entwicklung von Heilungschancen, für die Bekämpfung von Hunger und Armut in den ärmsten Ländern der Welt, die Verbesserung der Gesundheit der Menschen, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Neue Pflanzensorten müssen nach ihren Eigenschaften und nicht nach der angewendeten Züchtungsmethode beurteilt werden. Deutschland als rohstoffarmes Hochlohnland muss auf Innovationen setzen. Das ist eine Aufgabe für die Bildungs- und Forschungspolitik. Es ist aber gleichzeitig auch eine Aufforderung an die Gesellschaft, Innovationen offen zu begegnen, statt sie emotional auszugrenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan

Quellenangaben

1 Informationen über die Zulassung von MON810: (www.transgen.de)
2 Fütterungsstudie der TU München:
http://www.lfl.bayern.de/ite/rind/35021/linkurl_0_2_0_1.pdf
3 Monitoring der Umweltwirkungen des Bt-Gens:
http://www.lfl.bayern.de/publikationen/daten/schriftenreihe_url_1_28.pdf
4 Stellungnahme der ZKBS:
http://www.bvl.bund.de/nn_491798/DE/06__Gentechnik/093__ZKBS/01__Allg__Stellungnahmen/04__pflanzen/Mon810.html
5 Veröffentlichungen des BMBF zur biologischen Sicherheit transgener
Pflanzen: www.biosicherheit.de
6 Angaben über ehrenamtliches Engagement: www.happach-kasan.de
7 Stellungnahme der Union der Akademien der Wissenschaften:
www.akademieunion.de