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Christel Happach-Kasan
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Frage von Christian L. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Christian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

derzeit köchelt das Thema "Internet-Sperren", von der Bundesfamilienministerin aufs Tapet gebracht, durch alle Medien.

Die Befürworter des Gesetzesvorschlags wollen etwas für den Schutz der Kinder tun, so die offizielle Lesart. Die Gegner kritisieren einen weitreichenden, unkontrollierbaren Einschnitt in die Bürgerrechte, die einer Zensur gleichkommt, sowie den Ansatz, nicht die eigentlichen Täter zu verfolgen und die Verbreitung zu unterbinden, sondern nur einen leicht umgehbaren "Sichtschutz" aufzustellen.

Die Fronten verlaufen weitgehend zwischen Teilen der Regierung auf der einen Seite sowie Bürgerrechtlern, IT- und Rechtsexperten, Kinderschutz- und Opferverbänden und großen Teilen der Bevölkerung auf der anderen Seite. Allein die E-Petition zum Thema [1] hat derzeit fast 114.000 Mitzeichner gefunden.

Verschiedene Organisationen haben gezeigt, daß eine Löschung der Inhalte schnell und problemlos möglich wäre [2] und die "Stopp-Schilder" daher für das proklamierte Ziel nicht einmal notwendig sind. Im Gegensatz dazu zeigt die Erfahrung aus anderen Ländern, daß die dortigen Sperrlisten größtenteils legale Seiten enthalten - und bei uns tauchen bereits vor Verabschiedung des Gesetzes die ersten Stimmen auf, die bereits eine Ausweitung fordern [3], womit die Befürchtung der Zensur weiter angefacht wird.

Dieser Kritik wird von den Befürwortern des Entwurfs im Wesentlichen mit unbelegten Zahlen und widersprüchlichen Aussagen begegnet [4].

Wie stehen Sie, wie steht Ihre Partei zu diesem Thema? Wie verläßlich wird Ihr Standpunkt nach der nächsten Bundestagswahl sein, wenn Sie u.U. als Teil einer Koalition in die Regierung einziehen?

MfG
Christian Lütgens

[1] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
[2] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[3] http://www.heise.de/newsticker/Wiefelspuetz-will-Internet-Sperren-ausweiten--/meldung/140008
[4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30460/1.html

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lütgens,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Ein Missbrauch von Kindern stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde dar. Das hiervon ausgehende, individuelle körperliche und seelische Leid ist auch über den Missbrauchszeitpunkt hinaus unermesslich.

Es muss alles daran gesetzt werden, Kinder vor Missbrauch zu schützen. Den Opfern von Kindesmissbrauch muss wirksam geholfen werden.

Nach Einschätzung der FDP-Bundestagsfraktion ist der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf nicht geeignet, die Verbreitung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erfolgreich zu bekämpfen.

Schon allein aus diesem Grund war für uns Liberale völlig klar, dass wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen können. Darüber hinaus verletzt der Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Kompetenzen von Bund und Ländern.

Jeder Darstellung von Kinderpornographie geht ein Missbrauch voraus. In erster Linie benötigen wir deshalb zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch eine Sensibilisierung der Menschen hin zu einem stärkeren Hinsehen. Prävention und Aufklärung brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun.

Bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet muss grundsätzlich die Löschung von Daten mit Hilfe bestehender strafrechtlicher Verfahren bei den Anbietern selbst und, soweit dies nicht möglich ist, eine Löschung bei den so genannten Host-Providern - den Speicherplatzanbietern - Vorrang haben. Zugangssperrungen stellen hingegen keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote dar.

Aufgrund der - wenn überhaupt - eher marginalen Wirksamkeit der von der Bundesregierung vorgelegten gesetzlichen Regelung beim Schutz von Kindern vor Missbrauch und beim Schutz vor Verbreitung derartigen Materials stellt sich zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit. Von den geplanten Zugangssperrungen können auch legale Inhalte erfasst sein, wodurch die Meinungs- und Berufsfreiheit von Inhaltsanbietern, Nutzern und Zugangs-Providern in unzulässiger Weise eingeschränkt werden könnte. Ein so genanntes over-blocking lässt sich nicht vermeiden. Die vorgesehene Stichprobenkontrolle durch ein Expertengremium beim Bundesbeauftragen für den Datenschutz ist Augenwischerei. Die Feststellung, ob es sich bei einem Internetangebot um ein strafbares kinderpornographisches Angebote handelt, hat mit dem Geschäftsbereich des Bundesdatenschutzbeauftragen nichts zu tun. Außerdem soll keine Einzelfallkontrolle stattfinden.

Weiterhin ist zu befürchten, dass die Sperr-Infrastruktur auf andere Inhalte ausgedehnt wird. Eine inhaltliche Durchregulierung des Internets ist aber mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar. Schon jetzt wurden aber Forderungen laut, auch andere Inhalte sperren zu lassen, wie zum Beispiele Glücksspielseiten wie Lotto im Internet, Seiten mit Computerspielen, bestimmte politische Inhalte, etc.. Mit jeder weiteren Sperrung steigt zudem die Möglichkeit, dass immer mehr legale Inhalte mitgesperrt werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion auch nach der Bundestagswahl am 27. September für den Schutz unserer Kinder vor Kindesmissbrauch, für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit und gegen eine Aushöhlung der Bürgerrechte einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan

Den vollständigen Entschließungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion finden Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613469.pdf