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Christel Happach-Kasan
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Frage von Nicole S. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Nicole S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

vor nunmehr zwei Jahren und sechs Monaten ist mein Mann und Vater meiner drei Kinder ausgezogen und ich stehe mit einem alten sanierungsbedürftigen Hof und den Kindern alleine da. Er zahlt nicht den Mindestunterhalt für die Kinder und entzieht sich seiner Unterhaltspflicht indem er angibt, nicht genug zu verdienen. Wir leben allein vom Kindergeld und einem kleinen Betrag von der Unterhaltsvorschußkasse. Ich habe vor 1,5 Jahren Sozialgeld beantragt aber das bekommen wir nicht weil das Hofgrundstück zu groß ist. Verkaufen ließ sich der Hof bisher nicht. Ich rief bei der Familienkasse an um Kindervorschuß zu erhalten aber man sagte mir, den bekommen nur Eltern, die mindestens 600 € verdienen.
An kulturellen Veranstaltungen können wir nicht teilnehmen und neue Kleidung kann ich nicht kaufen. Uns steht buchstäblich das Wasser bis zum Hals!
Ich weiß oft nicht, wie es weitergehen soll und frage mich, warum und ob es denn keine Hilfe vom Gesetz oder Staat für uns gibt?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich mit dieser Problematik die Einzige Frau in Deutschland bin!
Natürlich habe ich versucht einen Job zu finden. Da meine Kinder aber schon mittags aus der Schule kommen, bleiben nach Abzug des Fahrweges zur nächsten Kleinstadt nur drei Stunden am Vormittag und damit war keiner der potentiellen Arbeitgeber einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Schmidt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich bedanke mich für Ihre Frage.

Das Auseinandergehen einer Familie führt oft zu schweren emotionalen und finanziellen Problemen. Gesetze geben den Rahmen vor, in dem die Finanzierung des Unterhalts erfolgen soll. Solche Einzelfälle wie Ihrer zeigen auf, wo noch gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine sozialrechtliche Einzelfallberatung bei konkreten Problemen gebe. Dies kann und darf ich nicht.

Ich kann Ihnen daher nur Anregungen geben, bei welchen Einrichtungen Sie Rat und Hilfe bekommen können.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Frau Maren Kröger, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises oder Frau Edelgard Jenner, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Mölln, können Hilfestellungen geben und Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie ihre Probleme lösen. Dazu gehört auch beispielsweise die Möglichkeit einer Kinderbetreuung nach der Schule.

Eine weitere Ansprechpartnerin könnte die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Frau Birgit Wille-Handels, sein. An sie kann sich jede/r Schleswig-Holsteiner/in wenden, und zwar kostenlos. Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter haben Zugang zu allen Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Sie können Auskünfte einholen, Akten anfordern und Stellungnahmen erbitten. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.

In vielen Fällen lässt sich allerdings eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Wenn dies in Ihrer Situation so ist, sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, Hilfe bei der Kontaktaufnahme brauchen, wenden Sie sich bitte an mein Büro. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Internetseite www.happach-kasan.de.

Ihr Einzelfall bestätigt, so traurig dies auch ist, die Position der FDP, dass bei der Gestaltung des Unterhaltsrechts weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Gewährung des Unterhaltsvorschusses nur bis zu einem Alter von 12 Jahren sehen wir kritisch.

Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie eine Lösung für Ihre Probleme finden.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Happach-Kasan