(...) Ausbauplan für die Staatsstraßen in die erste Dringlichkeit aufgenommen worden. Die Maßnahmen der ersten Dringlichkeit sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum Jahr 2010 umgesetzt sein. Da jedoch die Haushaltsmittel für den Straßenbau begrenzt sind, muss bei der Umsetzung auch der ersten Dringlichkeit nach gewissen Kriterien vorgegangen werden. (...)
(...) wichtig ist daß, ambulant und stationär auf einer Verantwortungsebene angesiedelt ist und zwar sowohl für ältere Menschen, wie auch für Menschen mit Behinderung.Wir wollen mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten bestehende Probleme wie die "Verschiebebahnhöfe" und daraus folgende Verzögerungen der Leistungsgewährung beseitigen und den Ausbau amulanter Hilfen beschleunigen. (...)
(...) Die Betreuungsform Tagespflege hat in Bayern bereits seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahr 2005 eine enorme Aufwertung erfahren. Tagespflege wird nun nach der gleichen Finanzsystematik wie die übrigen Kinderbetreuungseinrichtungen kindbezogen seitens des Staates gefördert, was insgesamt zu einer besseren Finanzausstattung der Tagespflegepersonen führt. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Tagespflegeentgelts um 20 %. (...)
(...) Für die Verletzung der haushaltsrechtlichen Pflichten haften Beamte unter den Voraussetzungen des Art. 85 Bayerisches Beamtengesetz auch persönlich. (...)