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Christa Stewens
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Christa Stewens von Friedrich S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Stewens,

tägliche Meldungen über verschwendete Steuergelder bis hin zum „Verzocken“ derselben, in Korrelation mit der Klage um fehlende Mittel in den Haushalten mit allen hinlänglich bekannten Folgen, sind inakzeptabel.
Würden Sie (im Falle Ihrer Wahl) Ihren Einfluß geltend machen, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand, ebenso in die Pflicht der persönlichen Haftung – ggf. auch strafrechtliche Verfolgung – genommen werden, wie jede andere verantwortliche natürliche Person in unserer Gesellschaft?

Für die persönliche Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Scheuerecker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Scheuerecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.08.2008.

Bereits nach geltendem Recht hat die öffentliche Hand die haushaltsrechtlichen Grundsätze, insbesondere den Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten (Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung).

Für die Verletzung der haushaltsrechtlichen Pflichten haften Beamte unter den Voraussetzungen des Art. 85 Bayerisches Beamtengesetz auch persönlich. Eine Privilegierung gegenüber anderen verantwortlichen Vertretern besteht daher nicht.

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für unwirtschaftliche Verwendung von Mitteln besteht für Beamte und Politiker, nicht anders als für andere Arbeitnehmer, Geschäftsführer oder Vorstände im Rahmen der allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften (Untreue, etc.).

Vor diesem Hintergrund halte ich gesetzliche Änderungen nicht für erforderlich. Das vorhandene Instrumentarium reicht meines Erachtens aus.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens