Frage an Christa Stewens von Günther B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
in Ihrer Antwort am 12.8.2008 auf die Anfrage von Herrn Siegbert Hümmer vom 09.08.2008 schreiben Sie: "Nach meiner Auffassung sind die Belange älterer Menschen am besten auf der orts- und bürgernahen Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte aufgehoben". Dem kann ich nur zustimmen! Allerdings frage ich mich, warum das nicht auch für Menschen mit Behinderung gelten sollte!?! Für diese ist bekanntlich seit 01.01.2008 auch im ambulanten Bereich- der Bezirk zuständig. Und der ist nicht nur viel weiter weg, er scheint auch einigermaßen überfordert. Bitte erklären Sie mir, warum für ältere MItmenschen die Nähe der Verwaltung wichtiger ist, als für Menschen mit Behinderung.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
wichtig ist daß, ambulant und stationär auf einer Verantwortungsebene angesiedelt ist und zwar sowohl für ältere Menschen, wie auch für Menschen mit Behinderung.Wir wollen mit der Zusammenführung der Zuständigkeiten bestehende Probleme wie die "Verschiebebahnhöfe" und daraus folgende Verzögerungen der Leistungsgewährung beseitigen und den Ausbau amulanter Hilfen beschleunigen.
Im Behindertenbereich haben wir sehr große Einrichtungen, ja kleine Städte, wie z.B.: Ursberg, Schönbrunn, Rummelsberg, Neuendettelsau.....u.s.w. Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt wäre mit der finanziellen Belastung einer solchen Behinderteneinrichtung völlig überfordert, daher sind hier die Bezirke gefordert das Prinzip "Ambulant vor Stationär" umzusetzen, übrigens genauso wie die Bezirke die Regionalisierung in der Psychatrie in den letzten Jahrzehnten erfolgreich auf den Weg gebracht haben.
Die Bezirke haben wertvolle Kompetenzen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie bemühen sich auch intensiv, die neue Aufgabe gut zu erfüllen. Etwaige "Anlaufschwierigkeiten" sollten daher überwunden werden können.
Herzliche Grüsse
Christa Stewens