Es ist geplant, eine entsprechende Regelung in dieser Legislaturperiode erneut auf den Weg zu bringen.
Das Tierschutzgesetz enthält mit § 11b ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere (Heimtiere und Nutztiere) gleichermaßen gilt.
Die Haltung von und der Handel mit exotischen Tieren geht mit Problemen des Tierschutzes und des Artenschutzes einher.
Im Rahmen meiner Tätigkeit stehe ich regelmäßig im Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten und Winzerinnen und Winzern aus dem ganzen Bundesgebiet und ihren Vertreterinnen und Vertretern in Verbänden und mache mir ein Bild von der allgemeinen Stimmung.
So erfreulich es aus Sicht des Artenschutzes ist, dass die Population der Wölfe wieder zugenommen hat, dürfen wir die Landwirtinnen und Landwirte bei der Sicherung ihrer Schaf-/ Ziegen- oder Rinderherden nicht allein lassen
So erfreulich es aus Sicht des Artenschutzes ist, dass die Population der Wölfe wieder zugenommen hat, dürfen wir die Landwirtinnen und Landwirte bei der Sicherung ihrer Schaf-/ Ziegen- oder Rinderherden nicht allein lassen