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Cem Özdemir
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Frage von Martina P. •

Warum gibt es keine rechtlich verbindliche Verordnung, die klar definiert, was als Qualzucht gilt? Nicht nur die Zucht, sondern auch die Haltung und der Verkauf von Qualzuchten sollte verboten werden.

… die Niederlande können es doch auch …

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Das Tierschutzgesetz enthält mit § 11b ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere (Heimtiere und Nutztiere) gleichermaßen gilt. Die Zucht ist nach § 11b des Tierschutzgesetzes dann verboten, wenn zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, zum Beispiel durch körperliche Ursachen oder auch Verhaltensstörungen. Diese sehr weite Definition gibt den zuständigen Behörden den notwendigen Spielraum, das Qualzuchtverbot durchzusetzen.

Mit der aktuell geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes ist vorgesehen, das in § 11b geregelte Qualzuchtverbot zu verschärfen. U. a. soll das bereits nach der Tierschutz-Hundeverordnung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen geltende Ausstellungsverbot auf alle Wirbeltiere ausgeweitet werden. Zudem ist vorgesehen, Werbung mit betroffenen Tieren sowie das Anbieten dieser Tiere auf Onlineplattformen zum Verkauf zu verbieten. Die Niederlande prüfen nach meinem Informationsstand derzeit noch, auf welche Weise die Regelungen gegen Qualzucht dort verbessert werden sollen.

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