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Die Kontrolle von Fast-Food-Restaurants hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards aber beispielsweise auch von arbeitsrechtlichen Bedingungen ist Sache der Länder und Kommunen
Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Die Kontrolle von Fast-Food-Restaurants hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards aber beispielsweise auch von arbeitsrechtlichen Bedingungen ist Sache der Länder und Kommunen
Unter „Zutat“ versteht man dabei „jeden Stoff, einschließlich Aromen, Lebensmittelzusatzstoffe sowie jeden Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird"
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.
Das bestehende Aroma-Verbot wurde seitens der Bundesregierung am 22. Juni 2023 ausgeweitet. Diese Verschärfung findet bedauerlicherweise keine Anwendung auf E-Zigaretten, allerdings hat sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung bereits dafür ausgesprochen, das Verbot auch auf E-Zigaretten auszudehnen.
Ob die Einführung einer Zuckersteuer ein geeignetes Mittel ist, muss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden.