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Cem Özdemir
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Frage von Luis B. •

Würden Sie sich, falls die Petition Erfolg haben sollte, für ein Verbot der AfD einsetzen?

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Die Entscheidung über ein Parteiverbot ist im Grundgesetz geregelt und unterliegt der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Eine Partei kann dann verboten werden, wenn sie nach ihren Zielen oder ihrem Verhalten darauf abstellt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. In drei Bundesländern wurde die AfD als offensichtlich rechtsradikal eingestuft und unterliegt der Überwachung durch den Verfassungsschutz. Für ein Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Ich sehe meinen Auftrag nicht in der Unterzeichnung einer Petition. Stattdessen sehe ich die demokratischen Parteien in der Verpflichtung, sich weniger zu streiten und die Menschen nicht in die Arme der AfD zu treiben.

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