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Cem Özdemir
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Frage von Felix S. •

Sollte die billigende Unterstützung einer Terrororganisation ein Grund für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft (bei Doppelstaatlern) werden, etwa auf pro-Hisbollah-Demos wie zuletzt in Berlin?

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Antwort von
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Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist an die strengen Vorgaben des Art. 16 GG geknüpft und das hat auch seinen berechtigten Zweck. Aber meine Haltung zu Veranstaltungen, auf denen Terror gefeiert wird, ist eindeutig: ich verurteile sie in aller Schärfe und sie verfolgen auch keinen legitimen Zweck. Die Demonstrierenden leben in dem Irrglauben, damit den Menschen vor Ort, einen Gefallen zu tun. Dabei sehnen sich die meisten von ihnen, wie beispielsweise im Iran, wo vor allem mutige Frauen weiterhin ihr Leben für diese Werte riskieren, ebenfalls nach Sicherheit, demokratischer Teilhabe und der Möglichkeit, ihr Leben in Freiheit unter der Achtung der Menschenwürde zu gestalten. Das sehr harte Instrument, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sollte nur in sehr extremen Fällen genutzt werden. Besser wäre es, im Vorfeld besser sicherzustellen, dass Extremisten nicht unsere Staatsbürgerschaft erwerben können.

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