Frage von Daniel R. • 16.05.2024
wird der Garten und Landschaftsbau in die Handwerkerliste zur Mautbefreiung aufgenommen ?
Antwort von Cem Özdemir Bündnis 90/Die Grünen • 02.07.2024
Ich habe mich klar zu der Ausnahmeregelung des Bundesfernstraßenmautgesetzes geäußert: Handwerk ist Handwerk. Garten- und Landschaftsbauer nicht in der Liste der handwerklichen Tätigkeiten aufzunehmen, die von der Maut befreit werden, halte ich für inkonsequent und nicht nachvollziehbar. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich beseitigt werden. Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.