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Frage von Philipp L. •

Sehr geehrter Herr Özdemir, Die BLE ist zur zuständigen Behörde nach § 2 (4) des KCanG erklärt worden. Wann darf man hier mit konkreten Informationen in Bezug auf die Antragstellung rechnen?

Im Bezug auf den Anbau werden nach MedCanG § 7 (3) Sachkenntnisse in Form eines abgeschlossenen Studiums der Biologie, Chemie, Pharmazie oder der Human oder Veterinärmedizin gefordert.

Da die meisten Landwirte in Deutschland wohl keinen Abschluss in diesem Bereich haben, bleibt ihnen laut derzeitiger Definition die Chance verwehrt, in diesen Markt einzusteigen.

Plant man eine Überarbeitung der im MedCanG vorausgesetzten Punkte für eine Antragstellung in Bezug auf Konsumcannabis?

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