Kann ich als Studentin nach 22 Jahren in Deutschland eingebürgert werden?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
ich bin im Kosovo geboren und kam im Jahr 2001 im Alter von 5 Monaten nach Deutschland.
Ich besitze die kosovarische Staatsbürgerschaft und eine Niederlassungserlaubnis, nun möchte ich mich aber endlich in Deutschland einbürgern lassen, nachdem ich ja mein ganzes bisheriges Leben hier verbracht habe.
Allerdings bin ich derzeit noch Studentin und finanziere mein Leben einerseits durch Unterstützung durch meine Eltern und andererseits durch einen Werkstudentenjob.
Ich weiß, dass die finanzielle Sicherheit ein wichtiger Faktor bei der Einbürgerung ist, deswegen die Frage:
Kann ich mit meiner finanziellen Situation überhaupt eingebürgert werden oder muss ich mein Studium abschließen und eine Vollzeit Stelle annehmen, um dann nach über 25 Jahren in Deutschland eingebürgert zu werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Eine Einbürgerung ist immer einzelfallabhängig, weshalb ich hier nicht umfassend antworten kann. Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen. In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Einbürgerung, die unabhängig vom Studentenstatus erfüllt sein müssen. Eine Hauptvoraussetzung ist ein gesicherter Lebensunterhalt. Diese Anforderung kann für Studierende jedoch in bestimmten Fällen auch flexibler gehandhabt werden, insbesondere wenn der Lebensunterhalt durch Eltern, Stipendien o.Ä. gesichert wird. Darüber hinaus bedarf es u.A. einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland für mindestens acht Jahre, sowie ausreichend Deutschkenntnissen und Kenntnissen hinsichtlich der Rechts- und Gesellschaftsordnung.