Frage an Cem Özdemir von Max A. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Sehr geehrter Herr Özdemir,
Meine Frage handelt von den Vorstellungen der EU-Kommission, welche künftig zwei verschiedene Asylverfahren in Betracht ziehen wollen. Hierbei handelt es sich um das klassische Asylverfahren und das Grenzverfahren.
(„Dabei sollen die Ankommenden registriert werden, Sicherheits- und Gesundheitschecks vorgenommen und auch geprüft werden, ob Personen besonders schutzbedürftig sind(…)“)
->laut Süddeutsche Zeitung
Wie denken sie könnte man die Aufteilung der Personen auf die beiden Verfahren gerecht auswählen, ohne dass es Aufschrei geben wird. Es handelt sich um unfaire Verteilungen der Personengruppen. Letztendlich sollte doch auf Grund der Nötigkeit des Asyls entschieden werden, wie eine Person aufgenommen wird und nicht auf Grund des Alters, Geschlechts oder Familienstandes, sie spielen natürlich eine gewisse Rolle, sollten aber nicht der Hauptfaktor sein.
Mit freundlichen Grüßen,
M. A.