Frage an Cem Özdemir von Wolf L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Özdemir,
mit dem Hinweis auf die diesjährige Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, nachfragen?
Wurde diese Frage zwischenzeitlich schon einmal bezüglich der staatlichen Umsetzung eines tatsächlichen und real für die betroffenen behinderten Menschen verwirklichbaren Anspruchs zur versprochenen persönlichen Mobilität, in den politischen Entscheidungsgremien erörtert?
Haben Sie eine konkrete Vorstellung davon, wie schwer es für die betroffenen behinderten Menschen ist, aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität trotz der jeweils individuellen Situation erlangen können?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Lefèvre
(Tetraplegiker)
Sehr geehrter Herr Lefèvre,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich auch in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, die Aufträge, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, in deutsches Recht zu übertragen. Barrierefreiheit (Art. 9) und Persönliche Mobilität (Art. 20 der UN-Konvention) sind zentrale Prinzipien der UN-Konvention und somit erst eine Bedingung für die Teilhabe an der Gesellschaft (Art. 29, 30) sowie für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde (Art. 19). Wir unterstützen die Absicht einiger Verbände, mit einem Gremium die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch und gerade im parlamentarischen Raum als dauerhaften Prozess zu verankern, zum Beispiel in Form einer Enquete-Kommission oder eines nationalen Teilhabe-Rates.
Wir wollen, dass Menschen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Neben Barrierefreiheit und Antidiskriminierung geht dies vor allem über so genannte Nachteilsausgleiche. Leider sind diese bislang wenig bedarfsgerecht und oftmals umständlich zu beantragen. Wir wollen vorhandene Nachteilsausgleiche zusammenfassen und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen bundeseinheitlich auszahlen. Mit diesem Geld könnten u.a. Mobilitätseinschränkungen ausgeglichen werden. Ein konkreter Antrag von uns scheiterte bislang an der Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Ich verweise noch auf eine öffentliche Anhörung der grünen Bundestagsfraktion zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen vom 30. Juni 2009. Den Kurzbericht zu den Ergebnissen finden Sie hier:
Sie können auch künftig mit unserer vollen Unterstützung rechnen, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir