Für mich ist klar: An erster Stelle muss das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten stehen und Betreuer*innen, die dies unterstützen, sollte es nicht schwer gemacht werden.
Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen wie etwa dem Verbot, auf dem Gehweg zu radeln, auf Uneinsichtigkeit oder gar Aggressivität zu stoßen, ist umso unverständlicher. Wir sind uns sicher einig, dass immer noch zu wenig über den Fußverkehr geredet wird.
Es gab von mir auf den verschiedenen Kanälen zu diversen Anlässen und Jahrestagen Hinweise, beispielsweise zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und viele mehr.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Es ist unsere politische Aufgabe, verfassungs- und menschenfeindliche Positionen der AfD inhaltlich zu stellen. Diese Aufgabe nehmen wir weiterhin an.
Als Demokratin erachte ich die Petition bzgl. einer Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht als sehr unterstützenswert.