Seit dem Ampelaus sind 23 Millionen Spenden an die Parteien geflossen. 2/3 der Bürger fordern eine gesetzliche Obergrenze für private Spenden. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau dos Santos,
durch die hohe Spendenflut haben die Lobbyisten zuviel Macht bei der Mitwirkung von Gesetzen.Das geht nicht, da dies nicht dem Wählerwunsch entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud B.

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich gerne Ihre Nachfrage ein wenig einordnen:
Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Lobbyregistergesetz wurde auf Bundesebene ein solider Regelungsrahmen geschaffen, um die Einflussnahme von Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse sichtbarer zu machen. Hierzu müssen Interessenvertreter jeder Art jährlich verschiedene Daten offenlegen und verpflichten sich einen Verhaltenskodex einzuhalten. Auch Verstöße können geahndet werden.
Im Jahr 2023 wurde das Gesetz zum Lobbyregister von der damaligen Ampel-Regierung überarbeitet. Die Union hat diese Änderungen abgelehnt und mit einem eigenen Entschließungsantrag darauf geantwortet (siehe hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008892.pdf). Denn, aus unserer Sicht bleibt das Ampel-Gesetz gegenüber seinen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag weitgehend zurück. So wurde der Kreis der eintragungspflichtigen Interessensvertretungen weder erweitert noch werden Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbezogen. Zudem sieht der Entwurf keine Offenlegung von Einflüssen Dritter im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen vor (sog. legislativer / exekutiver Fußabdruck). Stattdessen werden die beabsichtigten Änderungen zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand und zu mehr Intransparenz bei der Offenlegung von Lobbyaktivitäten führen. Künftig sollen Interessensvertreter Angaben zu Spenden nur noch dann offenlegen, wenn sie erstens den Betrag von 10.000 Euro übersteigen und zweitens mehr als zehn Prozent bezogen auf die jährliche Gesamtsumme im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen. Dies wird dazu führen, dass spendenfinanzierte Interessenverbände, vor allem aus dem Umwelt-, Tierschutz- oder Lobbykontrollbereich, faktisch keine Angaben mehr über Spendernamen oder die Spendenhöhe machen müssen. Auf diese Weise ist der von der Ampel-Koalition gewählte Ansatz einer Privilegierung gegenüber anderen Interessenvertretern unter verfassungsrechtlichen Gleichheitsgesichtspunkten keine Lösung. Sie erweckt den Eindruck, es gäbe „guten“ (spendenfinanzierten) und „schlechten“ (unternehmensfinanzierten) Lobbyismus.
Im Ergebnis wäre es daher sinnvoller gewesen, die ausstehende Gesetzesevaluation des Lobbyregistergesetzes abzuwarten und mögliche Änderungsbedarfe gezielt unter dem Gesichtspunkt eines höheren Erkenntnisgewinns für die Öffentlichkeit herauszuarbeiten.
Sehr geehrte Frau B., leider kenne ich die Quelle Ihrer Angaben zu Höhe von Parteiausgaben und Sicht der Bevölkerung dazu nicht und konnte sie auch nicht recherchieren. Ich möchte daher etwas allgemeiner antworten: Grundsätzlich wäre ich offen für eine Begrenzung von Spendengeldern, wenn wir in einer Debatte alle Vor- und Nachteile herausarbeiten. Wesentlich wichtiger für mich ist allerdings, dass wir ein höchstmögliches Maß an Transparenz von Spendengeldern haben und gegen mögliche Wege der Vertuschung der Herkunft der Geldern angehen. Denn hier gibt es potenziell ein hohes Maß an Verstrickungen und es sollte unser Ziel sein jegliche Möglichkeit nutzen, Korruption zu verringern.
Freundliche Grüße
Catarina dos Santos-Wintz