
(...) Im Finanzmarktstabilisierungsgesetz und der es konkretisierenden Rechtsverordnung haben wir präzise verankert, dass Kreditinstitute oder Unternehmen, die Geld aus dem Rettungsfonds erhalten, ihre Managergehälter auf maximal 500.000 Euro beschränken müssen und sie an ihre Manager darüber hinaus keine Boni, Dividendenausschüttungen oder Tantiemen auszahlen dürfen. Denjenigen Banken und Unternehmen, die um staatliche Garantien beziehungsweise Unterstützung nachsuchen, können also deutliche Auflagen und Bedingungen gestellt werden. (...)