
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für den Zeitraum von sechs Monaten zulässig bleibt. Das Gericht sah keinen Anlass dazu, die Speicherung der Verkehrsdaten vorläufig bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. (...)