(...) Ich habe die Diskussion um die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufmerksam verfolgt. Klar ist, dass die Bürgerfreiheit auch im Internet gewahrt und geschützt werden muss. (...)
(...) Klar ist, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb gibt es berechtigte Vorbehalte gegen das Gesetz. (...)
(...) Als Ergebnis dürfen Diensteanbieter keine Nutzungsdaten zum Zweck der Störungsvermeidung speichern. Eine Analyse des Surfverhaltens von Individuen ist nicht möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf ausschließlich Daten in pseudonymisierter Form speichern, die für die IT-Sicherheit relevant sind. (...)
(...) Das Gelände befindet sich in Privateigentum. (...) Vor der Räumung hat die Stadtverwaltung den Hausbesetzern ein Ausweichgebäude angeboten, um die sinnvollen soziokulturellen Projekte, die dort stattfanden, am Leben zu erhalten. (...)
(...) Der Regelsatz der passiven Grundsicherung wird an die Rente angepasst und soll das soziokulturelle Existenzminimum garantieren. (...)
(...) Die Räumung war rechtlich einwandfrei und gerichtlich bestätigt. Ich habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei sich während der Räumung des besetzten Areals von Topf & Söhne, auf dem auch Waffen gelagert worden warn, falsch verhalten hat. Die bloße Anzahl der Einsatzkräfte sagt ja noch nichts darüber aus, ob der Einsatz unverhältnismäßig war oder nicht. (...)