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Carsten Schneider
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Frage von Thomas K. •

Frage an Carsten Schneider von Thomas K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schneider,
seit diesem Jahr ist der Regelsatz für Hartz 4 um 4 auf 351 EUR erhöht worden. Gleichzeitig wurde die Übernahme von Bewerbungskosten von max. 250 auf 60 EUR pro Jahr gesenkt und Fahrten zu Arbeitgebern (für Vorstellungsgespräche) werden so gut wie gar nicht mehr übernommen.
Dadurch verringert sich das im Monat zur Verfügung stehende Einkommen sogar insgesamt um 15 EUR anstatt der vielgepriesenen Erhöhung um 4 EUR. Fahrten zu Vorstellungsgesprächen zu Arbeitgebern sind nun auch nicht mehr möglich.
Wie verhält sich dieser Sachverhalt mit der Forderung nach Eigeninitiative, wenn die Politik und insbesondere das SPD-geführte Arbeitsministerium gleichzeitig diese Eigeninitiative unmöglich macht und die Bedingungen für die Hartz-4-Empfänger so dramatisch verschlechtert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Keiner,

in der Grundsicherung sind generell zwei Leistungsarten zu unterscheiden: die passive und die aktive Grundsicherung.

Der Regelsatz der passiven Grundsicherung wird an die Rente angepasst und soll das soziokulturelle Existenzminimum garantieren.

Über die aktiven Leistungen entscheiden die Argen vor Ort - je nach Einzelfall. Darunter fallen auch Erstattungen von Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.

Daher muss die zuständige ARGE darüber Auskunft erteilen, warum Ihre aktiven Leistungen gekürzt wurden. Bitte wenden Sie sich dorthin.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Schneider

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