Frage an Carsten Schneider von Selene T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schneider,
startete die große Koalition noch mit großen Ambitionen das Vorhaben, den Datenschutz zu verbessern, scheint es nun so, dass die Lobbyisten wieder einmal gesiegt hätten. Nicht der Verbraucher und der Wähler soll geschützt werden, sondern wirtschaftliche Interessen. Zwar ging die Initiative für eine Aufweichung des ursprünglichen Gesetzentwurfes von der CDU/CSU-Fraktion aus, jedoch hat sich die SPD dagegen auch nicht vehement gewehrt. Nun meine einfache Frage: Werden sie dem Fraktionszwang unterliegen oder werden sie im Interesse der Bürger abstimmen, das - um es noch einmal zu sagen - mit Sicherheit nicht darin liegt, der Wirtschaft das Datensammeln nicht wesentlich zu erschweren? Gibt es die Möglichkeit, die von ihrer Fraktion vertretene Linie bei diesem Thema noch zu revidieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Selene Tamlin
Sehr geehrte Frau Tamlin,
das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" regelt Befugnisse von Diensteanbietern und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Bekämpfung von Schadsoftware und zum Schutz der IT-Sicherheit. Der Vorschlag der CDU/CSU sah für die Diensteanbieter und das Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik weitreichende Möglichkeiten zur Speicherung von Informationen vor. Die SPD-Bundestagsfraktion nahm sich der kritischen Punkte an und verhandelte diese nach.
Als Ergebnis dürfen Diensteanbieter keine Nutzungsdaten zum Zweck der Störungsvermeidung speichern. Eine Analyse des Surfverhaltens von Individuen ist nicht möglich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf ausschließlich Daten in pseudonymisierter Form speichern, die für die IT-Sicherheit relevant sind. Die Entschlüsselung darf nur in begründeten Fällen und auf Anweisung des Präsidenten des Bundesamtes erfolgen und ist darüber hinaus zu protokollieren. Alle anderen Daten dürfen nicht gespeichert werden.
Außerdem dürfen diese personenbezogenen Daten nur mit vorheriger richterlicher Zustimmung an die Strafverfolgung übermittelt werden. Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, dürfen auch im Zweifelsfall nicht erhoben werden.
Wir als SPD konnten die von der CDU/CSU geplanten immensen Befugnisse des Bundesamtes und der Diensteanbieter begrenzen. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin gewahrt und die Privatsphäre bleibt geschützt.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Schneider