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Carsten Müller
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Frage von Benjamin P. •

Frage an Carsten Müller von Benjamin P.

Sehr geehrter Herr Müller,

im Zuge der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Mitte Oktober 2015 votierten Sie mit "Ja" für die Einführung. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung, weswegen Sie für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.

Besten Dank und viele Grüße

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Sehr geehrter Herr Piecha,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meines Votums zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Bt-Drs: Drucksachen 18/5088 und 18/6391).

In namentlicher Abstimmung habe ich diesem Gesetzentwurf am 16. Oktober 2015 zugestimmt. Sehr gern begründe ich Ihnen diese Entscheidung:

Wir müssen in der digitalen Welt die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bewahren. Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzentwurf genau diese Maßgaben erfüllt. Justiz und Polizei haben bei schwersten Straftaten (!) ein zusätzliches Instrument. Der Straftatenkatalog lehnt sich eng an die Regelung zur Wohnraumüberwachung an. Nur bei besonders schweren Taten – wie bei Mord und Totschlag, schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie, bei verschiedenen Staatsschutzdelikten, bei Brandstiftung, Menschenraub und Menschenhandel, bei besonders schweren Fällen des Raubs und der räuberischen Erpressung – ist die Erhebung der Daten zulässig. Dieses Instrument kann mithelfen, dass Straftaten besser aufgeklärt und damit weitere Straftaten der betreffenden Straftäter verhindert werden können. Das haben die Expertinnen und Experten bei der Anhörung im federführenden Bundestagsausschuss bestätigt.

Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung erfolgt in der Abwägung der Rechtsgüter und ist auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur verhältnismäßig, sondern zulässig. Es wurden hohe Hürden und klare Regeln festgeschrieben. Grundsätzlich darf nur nach richterlichem Beschluss und auch nur im Einzelfall auf die Daten zugegriffen werden. Der Richtervorbehalt gilt ausnahmslos, so dass es keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft gibt. Das bedeutet, dass nicht einmal die Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug die Maßnahme anordnen kann. Für die sogenannten Berufsgeheimnisträger – also Ärzte, Anwälte oder Steuerberater - gibt es ein Erhebungsverbot der Daten. Das Gesetz schreibt ebenso grundsätzlich vor, die betroffenen Personen über den Abruf der Daten zu benachrichtigen. Ist eine heimliche Verwendung nach gerichtlicher Prüfung ausnahmsweise zulässig, bedarf es einer nachträglichen Benachrichtigung, von der nur mit richterlicher Bestätigung abgesehen werden kann.

Wichtig ist in diesem Kontext vor allem auch: Mit dem Gesetz werden keine zusätzlichen Daten gespeichert, sondern solche, die von den Providern zu Abrechnungszwecken gesichert wurden. Es handelt sich um Verbindungsdaten wie Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Anrufen sowie IP-Adressen von Computern. Diese Daten werden künftig zehn Wochen gespeichert. Für Handy-Standortdaten gilt eine kürzere Frist von vier Wochen. Kommunikationsinhalte werden regelmäßig nicht erfasst und Verkehrsdaten von E-Mails sind ausgenommen. Zudem dürfen Daten nur in Deutschland gespeichert werden.

Sehr geehrter Herr Piecha, das neue Gesetz kombiniert zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Die Speicherung der Verkehrsdaten erfolgt nun auf klaren und transparenten Regeln. Datensicherheit und Datenschutz genießen in dem Gesetz einen hohen Stellenwert: Die Daten müssen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Diese Löschverpflichtung bestand bisher nicht! Das Ziel der Verbrechensbekämpfung wird mit hohen Datenschutzstandards in Einklang gebracht, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes zu gewährleisten. Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz ein richtiges und wichtiges Instrument für Polizei und Justiz ist, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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