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Carsten Müller
CDU
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Frage von Marko G. •

Wieso sind Sie der Auffassung, dass der Antrag der CDU 29.01.2025 inhaltlich richtig ist, trotz dem er in einigen der fünf Punkte potenziell gegen bestehendes Recht (z.B. Schengen) verstoßen könnte?

1. Dauerhafte Grenzkontrollen zu Nachbarstaaten: Dies könnte das Schengener Abkommen verletzen, das den freien Personenverkehr ohne systematische Grenzkontrollen innerhalb der Mitgliedstaaten vorsieht.

2. Zurückweisung aller Personen ohne gültige Einreisedokumente, unabhängig von einem geäußerten Schutzgesuch: Diese Praxis könnte gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und europäisches Asylrecht verstoßen, die vorsehen, dass Asylsuchende Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten, selbst wenn sie ohne gültige Papiere einreisen.

3. Unbefristeter Ausreisegewahrsam für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder: Eine zeitlich unbegrenzte Inhaftierung ohne Aussicht auf Abschiebung könnte gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) und gegen europäische Menschenrechtsstandards verstoßen, die eine Verhältnismäßigkeit und zeitliche Begrenzung von Haftmaßnahmen verlangen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Migrationsdebatte via Abgeordnetenwatch.

Ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass die von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Initiativen gegen bestehendes Recht verstoßen. Ich halte diese Maßnahmen juristisch für vertretbar und inhaltlich für geboten.

Der Vorschlag zur Einführung von Grenzkontrolle ist bereits nach einfachem europäischen Recht zulässig, nachdem die gesamte europäische Einwanderungs- und Asylpolitik dysfunktional geworden ist. Europäische Verträge enthalten dafür Regelungen, beispielsweise der Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Es wird bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem nationalen Recht der Vorrang vor europäischem Recht eröffnet. Diesen Punkt aufgreifend haben etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Hans-Jürgen Papier, und mehrere ehemalige Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes explizit erklärt: Die Anwendung dieses Artikels ist nicht nur möglich, sie ist geboten. Bis zur Verbesserung des europäischen Außengrenzschutzes sind Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwingend, denn nicht mehr Schlepper und Schleuser dürfen über die Einreise in die EU und Deutschland entscheiden, sondern es muss die irreguläre Migration gestoppt werden. Das sichert auch die effizientere Durchführung der Asylverfahren in unserem Land. Deshalb ist es unverantwortlich, dass die Grünen beispielsweise die notwendige Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) auf europäischer Ebene ablehnten und die Einbringung der nationale Umsetzungsgesetze in den Bundestag verhinderten. 

Ganz grundsätzlich ist das Recht auf Asyl für Schutzsuchende in Notlagen unstrittig und steht durch CDU und CSU zu keinem Zeitpunkt in Frage. Wir setzen uns für effiziente und faire Asylverfahren ein. Dazu ist jedoch die Eindämmung der irregulären Migration erforderlich, um vorhandene Ressourcen für regulär Schutzsuchende bestmöglich einsetzen zu können. Dazu zählen die Sicherung der europäischen Außengrenzen und die gegenseitige Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Dazu zählt auch die gegenseitige Unterstützung bei der Aufnahme und Integration der Asylsuchenden. An den europäischen Außengrenzverfahren, zu denen auch die Regelungen der bereits thematisierten Reform des GEAS zählen, werden Asylanträge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geprüft. An den deutschen Außengrenzen werden Asyl- und Migrationsregeln ebenfalls entsprechend geltendem Recht umgesetzt. In der Diskussion zu berücksichtigen sind hierbei die Bestimmungen des Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes. Die im Jahr 1993 einvernehmlich von CDU/CSU, FDP und SPD eingeführte Änderung legt seitdem ausdrücklich fest, dass diejenigen, die aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union kommen oder aus einem Land, in dem die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gilt, keinen Anspruch haben, das deutsche Grundrecht auf Asyl in Anspruch zu nehmen. Eine Zurückweisung ist daher zulässig. Das trifft für alle zu, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen.

Abschließend sehe ich die Verhältnismäßigkeit von Haftmaßnahmen eingehalten, wenn Abschiebeverfahren durch stringente Umsetzung der bestehenden Regelungen, eine bessere Kooperation aller beteiligten Behörden und unterstützende Maßnahmen des Bundes verbessert werden. Umfangreichere und effizientere Abschiebeverfahren sicher die Verhältnismäßigkeit.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
 

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