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Carsten Müller
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Frage von Christian H. •

Wird es ein Parteiverbotsverfahren gegen die AFD geben?

Sehr geehrter Herr Müller, mir machen die Ablehnung der FDGO, die Negierung von Menschlichkeit, Humanismus und wissenschaftlichem Denken sowie die zunehmende Gewaltbereitschaft der "Rechten" große Sorgen!

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem potenziellen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.

In letzter Zeit wurden insbesondere vor dem Hintergrund des Umfragehochs und einer Analyse des Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) die Forderungen nach einem Parteiverbot der AfD lauter.

Ich teile Ihre Sorgen hinsichtlich der Achtung der freien demokratischen Grundordnung und der Negierung der in Art. 1 GG verankerten Menschenwürde durch die AfD. Allerdings sehe ich ein Parteiverbotsverfahren – nicht nur wegen der hohen rechtlichen Hürden – kritisch.

Meines Erachtens würde eine Diskussion um ein Parteiverbot der AfD selbst in die Karten spielen, da ein möglicher Antrag dazu führen würde, dass die AfD sich nun mit gewichtigen Argumenten erneut als Opfer darstellen könnte und würde. Zudem würde man sich damit gegen einen nicht geringen und mittlerweile gefestigten Anteil der Wählerschaft wenden, diese aus dem demokratischen Prozess ausschließen und den Rückhalt der Partei in der Bevölkerung womöglich sogar stärken.

Auch wäre der Ausgang eines solchen Verfahrens, welches sich über mehrere Jahre strecken könnte, nicht sicher. Beide Alternativen gehen mit gewissen Gefahren einher:

Ein mögliches Scheitern des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wäre ein großer Erfolg für die AfD, die sich in ihrer Verfassungskonformität und einer ungerechtfertigten Verfolgung durch die anderen politischen Akteure bestätigt sähe. Sollte ein Parteiverbotsverfahren erfolgreich sein – was insbesondere vor dem Hintergrund der Analyse des DIMR nicht vollständig ausgeschlossen ist – würde dies nicht zu einer automatischen Abkehr der von der AfD propagierten Weltanschauung führen. Auch würden bisherige Anhängerinnen und Anhänger auf eine bereits vorhandene gefestigte Struktur zurückgreifen können.

Ein Parteiverbotsverfahren war in unserer Geschichte erst zweimal erfolgreich, der Antrag auf ein Verbot der NPD ist zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Bevor ein solches Verfahren angestrebt wird, dürfen daher keinerlei Zweifel daran bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot aussprechen würde. Denn ein Verbot politisch Andersdenkender betrifft die Grundwerte der Demokratie. Während der Dauer eines Verbotsverfahrens wäre der AfD darüber hinaus eine große Plattform für weitere Hetze und eine Spaltung der Gesellschaft gegeben.

Ich plädiere daher für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD. Wir müssen Wählerinnen und Wähler wieder davon überzeugen, dass die AfD gerade keine Alternative darstellt und so dafür sorgen, dass die Partei ihren Rückhalt und somit auch ihre Bedeutung verliert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an mich oder mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller, MdB

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