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Carsten Müller
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Frage von Winfried F. •

Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft?

Sehr geehrter Herr Müller

Ich wende mich an Sie, da sie Mitglied im Aussuss für Klimaschutz und Energie sind. In der letzten Zeit war die Gasumlage in aller Munde; 2,419 Cent€/kWh. Wie unsere Stadtwerke uns nun mitteilen sind die Belastungen wesentlich höher.
Wieso wurde nicht kommuniziert das die 2,419 Cent€/kWh nur ein Teil der 3 Gasumlagen ist, die sich insgesamt auf 3,627 Cent€/kWh beläuft? Nach Information unserer Stadtwerke werden auf die Umlagen noch 19% MwSt erhoben und lediglich Gas mit dem verminderten Steuersatz von 7% belastet.
Für uns sieht es so aus, dass gezielt die Zusatzbelastung herunter gerechnet wurde, damit wir, das Volk, ruhig bleiben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

mit freundlichem Gruß

Winfried F.

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Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die „Gasumlage“, die die Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen hat, halte ich für eine schlechte und sehr unausgegorene Maßnahme, die schwere Mängel aufweist: Sie ist intransparent, wird mit der Mehrwertsteuer belegt, unterstützt auch Unternehmen, die gar keine Hilfen benötigen, und ist zudem handwerklich schlecht gemacht. Aus guten Gründen haben wir die Gasumlage abgelehnt und in der vergangenen Sitzungswoche im Deutschen Bundestag die Aufhebung selbiger beantragt. Dies ist jedoch am Widerstand der Ampel gescheitert. Alle unsere Bedenken und Hinweise während des Gesetzgebungsverfahrens hat die Ampel ignoriert. Nachbesserungsbedarf hat sie schon vor Wochen eingeräumt, aber in der Sommerpause trotzdem nicht gehandelt. Ob, wann und wie die Ampel Nachbesserungen umsetzt ist derzeit völlig unklar. Nicht einmal der Stichtag für die Erhebung der Umlage ist bekannt, nachdem Bundeswirtschaftsminister Habeck kürzlich eine Verschiebung des Erhebungsbeginns angekündigt hat.

Die von Ihnen angesprochene Erhebung der Mehrwertsteuer ist Teil dieser ganz und gar unausgegorenen Konstruktion der Ampel. Es ist in der Tat so, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck am 15. August 2022 bei der Bekanntmachung der Höhe der Umlage von 2,4 Cent die Mehrwertsteuer nicht miteinberechnet hat. Zudem bleibt die Ampel eine Berechnung für die Umlagehöhe noch immer schuldig. Dies ist vor dem Hintergrund der Belastungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur politisch unhaltbar. Auch aus Gründen der vom Gesetzgeber in § 26 EnSiG geforderten Darstellung der Berechnungsgrundlage und der eingeräumten Kontrolle des Parlaments über die Rechtsverordnung der Regierung muss die Berechnungsgrundlage genauso veröffentlicht werden wie die von den Unternehmen angemeldeten Beträge bei der Trading Hub Europe.

Sehr geehrter Herr F., als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns weiterhin für eine Abschaffung der Gasumlage stark machen. Wir wollen stattdessen einen Bürger-Basispreis beim Gas in Form eines Gaspreis-Deckels einführen, der die Grundversorgung mit Gas bezahlbar hält und zugleich Anreize zum Energiesparen setzt. Hierzu ist ein Gaspreis-Deckel auf einen Grundbedarf pro Haushalt bzw. Unternehmen festzulegen. Dadurch würden wir Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden und sicherstellen, dass Hilfen - ganz im Gegenteil zur Gasumlage der Ampel - auch dort ankommen, wo sie benötigt werden. Zudem setzen wir uns als Union für eine gezielte Entlastung der Haushalte im unteren Einkommensdrittel und rasche und unbürokratische Unternehmenshilfen ein, vor allem auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Energieversorger.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage nachvollziehbar beantworten konnte und bitte Sie, sich bei weiteren Fragen jederzeit an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Müller

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