Sehr geehrter Herr Müller die SED-OPFERRENTE soll endlich dynamisiert werden. Nach fünf Jahren bedeutet das eine Erhöhung um ca. 9,-€. Müsste man da nicht vorher die SED-OPFERRENTE auf 400,-€ anheben?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zur SED-Opferrente.
Ich stimme Ihnen zu. Auch wenn sich die soziale Lage der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert hat, zeigen die Erfahrungen auch, dass die bestehenden rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften dringend überarbeitet und reformiert werden müssen. Die nun mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“, BT-Drs. 20/12789, vorgelegte Dynamisierung der Opferrente ist überfällig. Ganz besonders im Hinblick auf das zunehmende Lebensalter der Betroffenen ist es aus meiner Sicht dringend erforderlich, eine Reform der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften konsequent und umfassend zu realisieren. Drei Jahre nach Ankündigung im Koalitionsvertrag erfüllt der Vorschlag von SPD, den Grünen und FDP diesen Maßstab jedoch nicht. Er reicht bei weitem nicht aus, um weiterhin bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen, Opfergruppen, die noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden, einzubinden, Beantragung und Bewilligungen von Hilfen und Leistungen für SED-Opfer grundlegend zu vereinfachen oder der wesentlichen Forderung zur erleichterten Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden Rechnung zu tragen.
Im Gegensatz dazu haben wir schon im letzten Jahr mit unserem Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 – Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition – Würdigung von Freiheitsbewegungen“, BT-Drs. 20/7188, weiteren wesentlichen Änderungsbedarf zur Reform der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Neben der nun endlich auch von der Bundesregierung unterstützten Dynamisierung der SED-Opferrente und den Verzicht auf die bisher vorgesehene Absenkung der monatlichen Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte oder der Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für politisch Verfolgte müssen die rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften in weiteren Regelungen aus den genannten Gründen sehr zeitnah angepasst und erweitert werden. Als Union fordern wir eine Witwen-Regelung bei Opferrenten. Wir setzen uns für die vollständige Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung ein, denn die Anerkennung der erbrachten Opfer hängt nicht vom heutigen Einkommen ab. Die Regelungen zur Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden muss grundlegend vereinfacht und praxisnah ausgestaltet werden. Ich setze mich darüber hinaus und, ganz in Ihrem Sinne, für eine Anpassung der Opferrentenhöhe ein. Schließlich muss endlich auch eine Entschädigungslösung für die Opfern des DDR-Zwangsdoping erarbeitet werden. Die Betroffenen, die häufig als Kinder und Jugendliche Substanzen verabreicht bekamen, ohne dass sie davon wussten oder über die gesundheitlichen Folgeschäden aufgeklärt wurden, haben Anerkennung und Gerechtigkeit verdient. Sie sind entweder im Kreise der bestehenden rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen oder es sind spezifische Regelungen für die Betroffenen zu erarbeiten.
Sehr geehrter Herr W., aus meiner Sicht ist es jetzt erforderlich, ein klares Zeichen an die politischen Opfer des SED-Regimes zu senden: Auch im 35. Jahr des Mauerfalls lassen wir euch nicht im Stich! Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller