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Carsten Müller
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Frage von Jens H. •

Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbotsverfahren m.E. dringend erforderlich.

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Sehr geehrter Herr. H.

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem potenziellen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD.

In letzter Zeit werden insbesondere vor dem Hintergrund der Wahlerfolge und des Umfragehochs die Forderungen nach einem Parteiverbot der AfD wieder lauter.

Ich teile Ihre Sorgen hinsichtlich der Achtung der freien demokratischen Grundordnung und der Negierung der in Art. 1 GG verankerten Menschenwürde durch die AfD. Für mich stellt „Alternative für Deutschland“ ganz klar eine ernsthafte Gefahr für unser Land dar.

Allerdings sehe ich ein Parteiverbotsverfahren – nicht nur wegen der hohen rechtlichen Hürden – kritisch. Meines Erachtens würde eine Diskussion um ein Parteiverbot der AfD selbst in die Karten spielen, da ein möglicher Antrag dazu führen würde, dass die AfD sich nun mit gewichtigen Argumenten erneut als Opfer darstellen könnte und würde. Zudem würde man sich damit gegen einen nicht geringen und mittlerweile gefestigten Anteil der Wählerschaft wenden, diese aus dem demokratischen Prozess ausschließen und den Rückhalt der Partei in der Bevölkerung womöglich sogar stärken.

Der Ausgang eines solchen Verfahrens, welches sich über mehrere Jahre strecken könnte, wäre nicht sicher. Das geht mit gewissen Gefahren einher: Ein mögliches Scheitern des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wäre ein großer Erfolg für die AfD, die sich in ihrer Verfassungskonformität und einer ungerechtfertigten Verfolgung durch die anderen politischen Akteure bestätigt sähe. Sollte ein Parteiverbotsverfahren erfolgreich sein – was insbesondere vor dem Hintergrund der Analyse des DIMR aus dem 2023 nicht vollständig ausgeschlossen ist – würde dies nicht zu einer automatischen Abkehr der von der AfD propagierten Weltanschauung führen. Auch würden bisherige Anhängerinnen und Anhänger auf eine bereits vorhandene gefestigte Struktur zurückgreifen können. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu bedenken, dass der AfD während der Dauer eines Verbotsverfahrens eine große Plattform für weitere Hetze und eine Spaltung der Gesellschaft gegeben wäre.

Zuletzt scheiterten zwei Verfahren auf ein Verbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Bevor ein Parteiverbotsverfahrens angestrebt wird, dürfen daher keinerlei Zweifel daran bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot aussprechen würde. Denn ein Verbot politisch Andersdenkender betrifft die Grundwerte der Demokratie.

Ich plädiere daher für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD. Wir müssen Wählerinnen und Wähler wieder davon überzeugen, dass die AfD gerade keine Alternative darstellt und so dafür sorgen, dass die Partei ihren Rückhalt und somit auch ihre Bedeutung verliert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
 

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