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Carsten Müller
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Frage von Heike R. •

Ermittelt der Bundesanwalt ausschließlich gegen russiche Kriegsverbrechen, oder auch gegen ukrainische, wenn diese bekannt werden?

Sehr geehrter Herr Müller, ich wohne zwar nicht in Ihrem Wahlkreis, aber nach Art. 38 GG sind Sie auch mein Abgeordneter.
Der Bundesanwlt ermittelt gegen russiche Kriegsverbrechen in der Okraine.
quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-russische-kriegsverbrechen-generalbundesanwalt-1.5543675
Ermittelt der Generalbundesanwalt auch gegen ukrainische Kriegsverbrechen und künftig generell gegen Kriegsverbrecher auch der USA, wenn diese deutschen Boden betreten?
Die Situation in der Ukraine ist mir allgegegnwärtig, deshalb bitte keine Aussagen zu unserer Ukrainepolitik. Ich bitte Sie, nur konkret meine Frage zu beantworten! Also, wird auch gegen ukrainische Kriegsverbrecher ermittelt (dazu finde ich keine Information) und künftig auch gegen z.b. amerikanische, falls diese Kriegsverbrechen begehen?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) im Fall der Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Die Bundesanwaltschaft verfolgt Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und erfüllt damit internationale Verpflichtungen. Aktuell hat Russland mit dem Überfall auf die Ukraine skrupellos und eklatant das Völkerrecht gebrochen und die europäische Friedensordnung, wie sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges Bestand hatte, aus rein hegemonialen Bestrebungen gebrochen. Seither treten immer mehr Berichte über abscheuliche russische Kriegsverbrechen gegen die ukrainische Zivilbevölkerung zu Tage. Unschuldige Zivilisten, Familien, Frauen und Kinder sind gezielt gefoltert und ermordet worden. Die Täter und Verantwortlichen dieser Kriegsverbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt hier bereits.

Generell erfüllt die Bundesanwaltschaft, wie bereits erwähnt, mit der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch eine internationale Verpflichtung, denn die Staatengemeinschaft ist sich darin einig, dass Kriegsverbrechen überall auf der Welt verfolgt und geahndet werden müssen. Täter dürfen sich nirgend sicher sein. Die Bundesanwaltschaft ist daher in ihrer Arbeit auch eng verknüpft mit den europäischen und internationalen Partnern sowie dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Eine Einschränkung der Strafverfolgung und Untersuchung auf bestimmte Staaten gibt es nicht und kann es gar nicht geben.

Die Bundesanwaltschaft erhob ihre erste Anklage wegen Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch im Jahr 2011 gegen Anführer einer ruandischen Rebellengruppierung. Auch im Zuge des syrischen Bürgerkrieges wurde ermittelt. Diese Ermittlungen beziehen sich sowohl auf mögliche Verbrechen der syrischen Regierung als auch auf Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Aktuell steht die Behörde im engen Austausch mit den entsprechenden europäischen und internationalen Behörden und ermittelt wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zuge der russischen Aggression. Derartige Ermittlungen werden ebenfalls durch den internationalen Strafgerichtshof geführt. Diese Ermittlungen erfolgen auf Grundlage internationalen Rechts und nach zahlreichen sehr konkreten Anhaltspunkten. Die ukrainischen Behörden kooperieren mit den internationalen Ermittlern in vollem Umfang.

Ich gehe davon aus, dass Ihre vergleichenden Formulierungen in der Fragestellung die von russischen Soldaten begangenen Kriegsverbrechen nicht relativieren sollen. Selbstverständlich werden Ermittlungen nicht einseitig durchgeführt, sondern unvoreingenommen. Wie Sie sich sicherlich erinnern werden, wurde Ende März durch Human Rights Watch und ukrainische Journalisten auch Bildmaterial mit angeblichen Misshandlungen russischer Kriegsgefangener veröffentlicht. Die ukrainischen Behörden haben unmittelbar Ermittlungen auch in diese Richtung aufgenommen und kooperieren auch hier umfänglich mit der Staatengemeinschaft. Der ukrainische Präsidentenberater Olexij Arestowych hat am 27. März folgendes Statement veröffentlicht: „Ich möchte noch einmal alle unsere Soldaten, Zivilisten und Selbstverteidigungseinheiten daran erinnern, dass die Misshandlung von Kriegsgefangenen ein Kriegsverbrechen ist, für das es nach dem Militärrecht keine Amnestie gibt und das nicht verjährt.“ Er erklärte weiterhin, dass selbstverständlich ermittelt wird und die Täter nach geltendem Recht bestraft werden.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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