Frage an Carsten Müller von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Herr Carsten Müller,
Als Bundestagsabgeordneter und Ansprechpartner aus dem Wahlkreis Braunschweig, bitte ich um Beantwortung f. Fragen:
am 5.9.2007 wurde im Bundestag der Gesetzentwurf für das so genannte P-Konto oder pfändungsfreies Konto (Jedermann- Konto) eingebracht und beraten. Und so dann an den zuständigen Ausschuss übergebenen.
Im März 2008 wurde weiter darüber beraten, und die Lobbyisten haben ihre Bedenken vorgebracht. Anschließend sollten weitere Fachleute angehörten werden, über die weiteren Maßnahmen hörte man jedoch nichts.
Als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Braunschweig fordere ich Sie nun auf, Nachforschungen darüber anzustellen, wie weit der Gesetzesentwurf vorangetrieben wurde. Und wann man mit einer Verabschiedung durch den Bundesrat rechnen kann.
Ich hoffe dass sie hierfür Zeit finden, um mir in Kürze einen Sachstandsbericht zukommen zu lassen.
Als ungeduldiger Bürger erwarte ich von unseren Bundestagsabgeordneten zügige Beratungen und ein schnelles vorankommen in der Sache, weil es um die Interessen vieler Bürger geht.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kruse
Sehr geehrter Herr Kruse,
für Ihre Anfrage möchte ich mich bedanken.
Wie ich Ihrer Mail entnehmen kann, haben Sie die Diskussion über das Thema „Girokonto für jedermann“ aktiv verfolgt. Und ich kann Ihr großes Interesse an dieser Thematik verstehen. Für die allermeisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit ein Girokonto zu besitzen und zu benutzen. Der bargeldlose Zahlungsverkehr gehört inzwischen zum Alltagsgeschäft. Die Konsequenzen, die eine Sperrung oder Kündigung eines solchen Kontos nach sich zieht, sind natürlich eine massive Einschränkung der finanziellen Mobilität, die schnell auch in eine finanzielle Abwärtsspirale führen kann. Deswegen ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie man dem Einhalt gebieten kann. Um den Folgen einer Kontolosigkeit zu begegnen, hat der Zentrale Kreditausschuss schon im Jahr 1995 eine Empfehlung – Stichwort: „Girokonto für jedermann“ – herausgegeben. Die in diesem Ausschuss zusammengeschlossenen Verbände haben sich verpflichtet, für jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, sofern das nicht unzumutbar ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Optimierung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum „Girokonto für Jedermann“ ein. Eine gesetzliche Regelung könnte bei vielen Bürgern den falschen Eindruck eines uneingeschränkten Anspruchs auf ein Girokonto vermitteln und damit unerfüllbare Erwartungen wecken und zu bürokratischen Hürden führen. Gleichzeitig suchen wir in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien, Verbraucherschützern und Vertretern der Kreditinstitute eine Lösung zur Verbesserung des Pfändungsschutzes, die praktikabel und unbürokratisch ist. Die Erste Beratung zur Reform des Kontopfändungsschutzes hat dazu bereits am 24.01.2008 statt-gefunden. Um Ihre Frage nach dem weiteren Fortgang zur Thematik „Girokonto für jedermann“ zu beantworten möchte ich weiter ausführen: Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 95. Sitzung vom 18. Juni 2008 erneut die Thematik „Girokonto für jedermann“ diskutiert. Die Bundesregierung hat in dieser Sitzung den Sachstand und die mit Schreiben vom 8. November 2007 vorgelegte Aktualisierung des Berichts vom 14. Juli 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2265) erläutert.
Mit Blick auf die vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2002 gefasste Entschließung zum „Girokonto für jedermann“, in der die Bundesregierung aufgefordert worden ist, alle zwei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses „Girokonto für jedermann“ als Grundlage für die Prüfung einer gesetzliche Regelung vorzulegen, hat die Bundesregierung entsprechend der Bitte des Finanzausschusses die Übersendung einer weiteren Aktualisierung an den Ausschuss zugesagt.
Nach Auswertung des verfügbaren, aktuellen Datenmaterials kommt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Ergebnis, dass sich die von der Bundesregierung in ihrem Bericht dargestellte Situation bestätigt und die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann für die kontolosen Bürgerinnen und Bürger nicht verbessert hat. Das Problem besteht unvermindert fort.
Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der unbefriedigenden Situation bei der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto ein Maßnahmenpaket unterbreitet, das aus mehreren eigenständigen Komponenten besteht. Eine Komponente ist die bereits schon erwähnte Reform des Kontopfändungsgesetzes. Die Beratungen zu der Thematik „Girokonto für jedermann“ werden weiter fortgesetzt.
Sehr geehrter Herr Kruse, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller MdB