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Carsten Müller
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Frage von Jannik S. •

Frage an Carsten Müller von Jannik S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Müller,

Ich bin zurzeit ein Schüler der 10.Klasse eines Gymnasiums. Da ich auch einmal Politiker werden will, war für mich schon in der 9. Klasse klar, dass ich einmal einen Schülerauszausch machen werde. Nun war nur noch die Frage: Wann? und natürlich wie lange? Ich habe mich nun entschieden in der 11.Klasse einen Auslandsaufenthalt zu machen, und zwar nach Neuseeland oder Großbritannien.
Als ich von einem Freund hörte, dass man dort auch ein Internat besuchen und dann schließlich mit dem sog. "Weltabitur", dem International Baccalaureate Diploma (IB), seinen Abschluss machen könne, war ich gefesselt von der Vorstellung die dafür benötigten 2 Jahre in einem Land mit einer fremder Sprache zu besuchen.
Doch ein Problem besteht dabei: Ein solcher Auslandaufenthalt kostet zwischen 45.000€ und 60.000€, was meine Eltern ohne Hilfe nicht aufbringen können.
Meine Frage lautet also nun: Gibt es von der Bundesregierung ggf. irgendwelche Förderungsmaßnahmen, Steuererleichterungen oder Ähnliches? Und kann man wirklich 30% des Schulgeldes sparen, indem man es von der Steuer absetzt (Da meine Mutter meinte, dass man diese 30% dann wieder in irgendeiner anderen Steuer drauf zahlen muss)?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlich Grüßen

Jannik Schäfer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. August zum Thema Schulkosten im Ausland.

In der Bundesrepublik Deutschland sind Schulgeldzahlungen an Privatschulen als Sonderkosten steuerlich absetzbar. Am 11.9.2007 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Rs. C-76/05), dass auch Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen in anderen EU-Staaten schicken, Anspruch auf die Steuerbegünstigung durch den deutschen Fiskus haben müssen. Die Bundesrepublik darf also deutsche Privatschulen nicht besser stellen als andere Schulen in Europa. Aufgrund dieses Urteils strebte das SPD-geführte Bundesministerium für Finanzen eine vollständige Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeldzahlungen an. Von diesen Plänen wäre besonders die Mittelschicht, nicht aber die besserverdienenden Familien betroffen. Eine vollständige Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld würde daher weit über das Ziel hinausschießen. Das CDU-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat allerdings bei Finanzminister Steinbrück in einer Ressortabstimmung durchgesetzt, dass in Zukunft eine 30-prozentige steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 3000 € pro Kind jährlich sowohl für den Besuch inländischer als auch unionseuropäischer Schulen möglich ist.

Des Weiteren gibt es natürlich die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben. Neben den Förderprogrammen für das Auslandsstudium existiert auch eine Reihe von Programmen, die sich der Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Schüler annehmen. Auch eine Bewerbung um Auslands-BAföG für den Besuch eines Gymnasiums ist möglich
Informationen gibt es unter: http://www.bafoeg.bmbf.de
Da Sie gerne eine Schule in Großbritannien besuchen möchten, käme vielleicht die Deutsche Schule in London in Betracht. Weitere Informationen zu Deutschen Schulen im Ausland finden Sie hier:
http://www.auslandsschulwesen.de/

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr
Carsten Müller

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