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Frage von Andreas P. •

Frage an Carsten Müller von Andreas P. bezüglich Verbraucherschutz

Zum Handel mit sensiblen Daten:

Guten Tag, Herr Müller,

ein Skandal jagt den anderen beim Handel mit persönlichen und sensiblen Daten. Wie sehen Sie dieses Thema? Wäre es nicht besser, den "Handel" damit komplett zu verbieten und mit strengen Strafen zu belegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Polzer,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 21. August 2008 zum Thema Handel mit persönlichen Daten.

Die Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, dass wir den Datenschutz in Deutschland weiterhin ernst nehmen müssen. Die technischen Möglichkeiten lassen heute leider einen allzu leichten Missbrauch sensibler Daten zu. Ich halte es für sinnvoll, den Datenhandel zu gewerblichen Zwecken nur bei aktiver Einwilligung der Bürger zuzulassen. Diese Maßnahme sollte von schärferen Kontrollen begleitet werden. Bei etwaigen Rechtsverstößen sollten eine Abschöpfung des auf diese Weise erzielten Gewinns sowie ein Entschädigungsanspruch der Opfer in Betracht gezogen werden. Dabei müssen wir erreichen, dass sich der Missbrauch in Zukunft nicht mehr lohnt. Zusätzlich zu einer weiterreichenden gesetzlichen Regelung kann der Schutz vor Datenmissbrauch auch durch ein größeres Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung verbessert werden. Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz. Generell ist es empfehlenswert, so wenig Daten wie möglich preiszugeben und möglichst keine Geschäfte abzuschließen, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Sensible Daten wie Kontoverbindungen sollten nur solchen Geschäftspartnern mitgeteilt werden, die man selbst kontaktiert hat. Ein komplettes Verbot erscheint mir nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich, wenn die genannten Aspekte berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Müller MdB

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