Frage an Carsten Müller von Jürgen K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Die angekündigte Streichung der sog. Pendlerpauschale führt zu einer gravierenden Beeinträchtigung der immer geforderten Flexibiltät und Mobilität der Arbeitnehmer. Werden Sie eine Streichung dieser Steuererparnis, die allenfalls eine Beteiligung an den hohen Fahrkosten für flexible Arbeitnehmer ausmacht und keine Kostenerstattung darstellt, mittragen? Über Subventionsabbau kann man sicherlich nachdenken. Die Pendlerpauschale ist jedoch keine Subvention im engeren Sinne, sondern vielmehr ein steuerlicher Anreiz für Arbeitnehmer, auch weitere Wege zu einer Arbeitsstätte (freiwillig oder "gezwungenermaßen") hinzunehmen. Eine Streichung der Pendlerpauschale ist gleichbedeutend mit hohen finanziellen Einbußen für Beschäftigte, die - was keine Seltenheit ist - unter hohem Zeitaufwand und mit hohen Kosten täglich 50 oder 80 km (einfache Entfernung) Wegstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen.
Die Union ist für Mobilität und gegen eine zu hohe Belastung der Autofahrer. Deshalb schaffen wir die Pendlerpauschale nicht ab. Sie wird in unserem neuen, vereinfachten und gerechteren Steuersystem ihren Platz haben. Im Rahmen der Reform der Einkommen-und Körperschaftssteuer, die zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wird die Pendlerpauschale für die tägliche Fahrt zur Arbeit auf 25 Cent bis maximal 50 Entfernungskilometer gesenkt. Das ist eine immer noch angemessene Höhe, denn im Gegenzug werden die Bürger von den ab 2007 reduzierten Sätzen bei Lohn- und Einkommenssteuer profitieren. Allerdings muss bei einer Entscheidung über die Pendlerpauschale insbesondere auch die aktuelle und die künftig erwartete Benzinpreisentwicklung berücksichtigt werden. Die von Rot-Grün zu verantwortende enorme Steuerbelastung von Treibstoffen durch die sog. Ökosteuer hat dazu geführt, dass Treibstoffpreise in Deutschland im europaweiten Vergleich besonders hoch sind.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller