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Carsten Müller
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Carsten Müller von Sebastian K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

am 14.04.2004 erließ das Bundeskriminalamt einen Feststellungsbescheid, laut welchem der Verkauf von Druckluftwaffen mit einer Geschossmündungsenergie von unter 0,5 Joule, genannt Airsoftguns, an Personen ab 14 Jahren scheinbar legalisiert wurde. Da dies von anderen offiziellen Stellen weder bestätigt, noch dementiert wurde, kann man von einer Duldung sprechen.
Aus dem Verkauf dieser Artikel entwickelte sich ein eigener Geschäftszweig mit fachspezifischen Händlern, die den Handel mit Airsoftguns durchführen.
Nun ist in den neuen Gesetzesvorlagen zum 01. April eine Waffenrechtsnovelle vorgesehen, wodurch der legale Besitz von Airsoftguns mit einer Geschossmündungsenergie von unter 0,5 Joule auf Personen ab 18 Jahren beschränkt wird. Da jedoch bereits in den vier Jahren Zwischenzeit viele tausend Jugendliche nach dem BKA-Bescheid legal Airsoftguns erwarben, würde diese Gesetzesvorlage zur nachträglichen Kriminalisierung wegen illegalem Waffenbesitz dieser Jugendlichen führen.
Da ich persönlich keinen Sinn in dieser Vorgehensweise sehe, bitte ich um Ihre Meinung zu diesem Thema.

Viele Grüße,
Sebastian Krapp

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krapp,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 22. Januar 2008 zur Novellierung des Waffengesetzes.

Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Gesetzgebungsverfahrens stehen wir erst am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Endgültige Entscheidungen sind diesbezüglich noch nicht gefallen. Diesbezüglich möchte ich Sie vorerst auch auf meine Antwort an Herrn Gabrysch, ebenfalls vom 30. Januar 2008, hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Müller MdB

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