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Carsten Müller
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Frage von Paul G. •

Frage an Carsten Müller von Paul G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller

in der Waffenrechtsnovelle ist entgegen dem BKA-Bescheid das Festhalten an der Energiegrenze von unter 0,08 Joule für sog. Softairwaffen (Druckluftbetriebene Waffennachbildungen, die Plastikkugeln mit geringem Durchmesser verschießen) vorgesehen. Sogar das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 09. Juli 2007 davon abgeraten Strafverfahren gegen Händler und Käufer solcher Softairwaffen einzuleiten. Durch den Feststellungsbescheid des BKA am 18.04.04 wurde eine rechtliche Grauzone geschaffen. Bei einer Änderung des Waffengesetzes nach aktuellem Vorschlag würden tausende Jugendliche kriminalisiert und hätten mit einer Vorstrafe sowie einem Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis wegen unerlaubtem Waffenbesitz zu rechnen. Deswegen hege ich berechtigte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Entwurfs der Waffenrechtsnovelle. Der Gefahr der Verwechslung mit echten Waffen wird mit dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit Rechnung getragen. Ich wollte Fragen, wie sie zu diesem Thema stehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Paul Gabrysch

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Sehr geehrter Herr Gabrysch,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Januar 2008, in der Sie die Novellierung des Waffengesetzes ansprechen.

Am 18. Januar 2008 hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 16/7717) beraten und an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Somit stehen wir erst am Beginn der notwendigen parlamentarischen Beratungen. Im Rahmen dieser Beratungen wird ebenfalls eine Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag zu diesem Thema stattfinden. Endgültige Entscheidungen auch zu einzelnen Regelungen sind, da es sich bei der derzeitigen Diskussionsgrundlage noch um einen Gesetzentwurf handelt, somit noch nicht gefallen.

Die von Ihnen angesprochene Thematik hat u.a. auch einen europarechtlichen Hintergrund. Insbesondere daraus folgt der Handlungsbedarf der Bundesregierung. Beispielsweise werden gemäß der EU-Spielzeug-Richtlinie und der entsprechenden DIN-Regelungen Spielzeugwaffen als Spielzeug qualifiziert. Der Handel mit diesem Spielzeug darf durch die Mitgliedstaaten aufgrund des Europäischen Binnenmarktes jedoch nicht behindert werden.

Sie sehen also, dass das Problem weitaus komplexer ist als es zunächst den Anschein hat. Ziel der Bundesregierung ist es, diesen Konflikt zwischen nationalem und europäischem Recht sowie die ebenfalls auftretenden Wertungswidersprüche im Rahmen des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zu beheben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine praktikable und sinnvolle Lösung einsetzen wird. Eine solche darf keinesfalls, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, zur Kriminalisierung von Jugendlichen führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Müller MdB

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