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Carsten Müller
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Frage von Rima H. •

Frage an Carsten Müller von Rima H. bezüglich Recht

Herr Müller.

die aus Ägypten stammende Apothekerin wurde vor elf Jahren im Dresdner Landgericht Opfer eines rassistisch motivierten Mordes.

El-Sherbini, früher Mitglied in der ägyptischen Handballnationalmannschaft, hatte am 1. Juli 2009 als Zeugin gegen den Mann ausgesagt, der sie auf einem Spielplatz rassistisch beleidigt hatte, als sie ihn bat, die Schaukel für ihren dreijährigen Sohn freizugeben. Der Mann, der damals 29-jährige Alex W., beschimpfte sie, die ein Kopftuch trug, als Islamistin und Terroristin.

Während der Verhandlung vor dem Landgericht wegen dieses Auftritts zog er ein Messer aus seinem Rucksack und stach damit 16-mal auf die 31-jährige Frau ein, vor den Augen ihres Mannes und des gemeinsamen Kindes.

El-Sherbini war im dritten Monat schwanger, sie starb noch im Gerichtssaal. Ihrem Ehemann Elwy Okaz, der ihr als einziger im Saal zur Hilfe kam, wurde vom Täter Alex W. ebenfalls 16 Messerstiche beigebracht.

Gibt es dazu einen Untersuchungsausschuss? Falls nein, wieso nicht?
Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist dieser gekommen?
Was ist aus dem Täter Alex W. geworden? In welchem Maße kann ich mir seine Strafe vorstellen?

Es ging dabei unter anderem um fehlende Sicherheitsmaßnahmen – Taschenkontrollen wurden im Landgericht erst nach dem Mord eingeführt, obwohl W. El-Sherbini auch in einem Brief bedroht hatte – und die Lage nach W.s Angriff.

Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden im Landgericht Dresden eingeführt?

Die Mitglieder des Gerichts halfen El-Sherbini nicht, ein herbeigerufener Polizist zielte auf den helfenden Ehemann, nicht auf den Attentäter.

Welche Konsequenzen hatte es für die Mitglieder des Gerichts (Unterlassene Hilfeleistung) und dem Polizisten der den Ehemann mit seiner Schusswaffe lebensbedrohlich verletzte?

Gab es eine "Entschädigung" für die Familie El-Shirbini? In welcher Form?

Was hat das Land für Maßnahmen eingeführt um die muslimische Minderheit zu schützen v.a. muslimische Frauen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hassan,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Auch mich hat die Ermordung von Marwa El-Sherbini im Jahr 2009 schockiert. Diese Tat hat auf die schlimmste Weise gezeigt, wozu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit führen können. Das Gedenken an Marwa El-Sherbini geht für mich mit der Mahnung einher, dass Rassismus und Hass in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen und mit allen Mitteln des Rechtstaats bekämpft werden müssen.

Ich erlaube mir nun, Ihre Fragen chronologisch zu beantworten:

Gibt es dazu einen Untersuchungsausschuss? Falls nein, wieso nicht?

Es hat meiner Kenntnis nach keinen Untersuchungsausschuss zur Ermordung Marwa El-Sherbinis gegeben. Der Fall ist kein Gegenstand eines Untersuchungsausschusses, da er nicht mit parlamentarischen Abläufen in Verbindung steht. Vielmehr ist die Aufklärung Aufgabe der in Deutschland unabhängigen Justiz. Dies ist in diesem Falle das Landgericht Dresden, das den Täter nach meiner Kenntnis wegen Mordes an Marwa El-Sherbini und versuchten Mordes an ihrem Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat.

Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist dieser gekommen?

Siehe oben.

Was ist aus dem Täter Alex W. geworden? In welchem Maße kann ich mir seine Strafe vorstellen?

Der Täter wurde vom Landgericht Dresden nach meiner Kenntnis wegen Mordes an Marwa El-Sherbini und versuchten Mordes an ihrem Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden im Landgericht Dresden eingeführt?

Nach meiner Kenntnis werden seit diesem Vorfall alle Besucher des Landgerichts am Eingang auf Waffen kontrolliert. Ich bitte Sie, sich für weitere Informationen in dieser Frage direkt an das Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden bzw. telefonisch unter (+49) (0)351-44 60 oder per Mail viaverwaltung@lgdd.justiz.sachsen.de zu wenden.

Welche Konsequenzen hatte es für die Mitglieder des Gerichts (Unterlassene Hilfeleistung) und dem Polizisten der den Ehemann mit seiner Schusswaffe lebensbedrohlich verletzte?

Auch in dieser Frage bitte ich Sie, sich direkt an das Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden bzw. telefonisch unter (+49) (0)351-44 60 oder per Mail viaverwaltung@lgdd.justiz.sachsen.de zu wenden.

Gab es eine "Entschädigung" für die Familie El-Shirbini? In welcher Form?

Zu dieser Frage liegen mir keine Informationen vor.

Was hat das Land für Maßnahmen eingeführt um die muslimische Minderheit zu schützen v.a. muslimische Frauen?

Das Grundgesetz schützt alle Minderheiten, in dem es jede Form von Diskriminierung aufgrund der Sprache, der Heimat oder der Herkunft verbietet (Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz). Daran sind neben der Gesetzgebung auch die Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen sowie die Rechtsprechung gebunden. Bereits dadurch sind Minderheiten in Deutschland geschützt. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch den Staat schützt zudem alle Menschen in unserem Land. Das gewährleistet nicht zuletzt auch eine aktive Sicherheitspolitik der Union.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nachvollziehbar beantworten konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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