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Carsten Müller
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Frage von Jochen A. •

Frage an Carsten Müller von Jochen A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie schreiben in Ihrer Antwort an Herrn Bleicher: (ich erlaube mir zu zitieren)
"Unzweifelhaft steht fest und darin stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, dass der Grundrechtsschutz der Bürger und das Strafverfolgungsinteresse des Staates grundsätzlich in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen."

und weiter:
"Die Vorratsdatenspeicherung ist nur eines der Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden, das jedoch meines Erachtens im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen für die wirksame Aufklärung auch gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist."

Könnten Sie mir kurz erläutern, wie sie zu dieser Meinung kommen, da das BKA selber meines Wissenstandes nach von einer verbesserten Aufklärungsquote von 0,006% ausgeht. Meine Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92746/
Ich kann hier leider kein angemessenes Verhältnis entdecken. Liegen Ihnen hier andere Daten vor?

Freundlichst

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Albert,

mir steht es nicht zu, die von Ihnen genannte Quelle und deren Erhebungsmethode in Zweifel zu ziehen. Gleichwohl bildet eine Aufklärungsquote nur einen Teilaspekt ermittlerischer Erfolge ab.

Vermutlich teilen Sie mit mir die Ansicht, dass Ermittlungsbehörden zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unserer Verfassung und zur Gewährleistung unserer rechtsstaatlichen Ordnung mit möglichst wirksamen Ermittlungswerkzeugen und Ermächtigungsgrundlagen auszustatten sind.

Hinsichtlich meiner Bewertung möchte ich ebenfalls auf meine bisherigen Antworten vom 21. und, von Ihnen zitiert, vom 27.11.2007 hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller MdB

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