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Carsten Müller
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Frage von Achim E. •

Frage an Carsten Müller von Achim E. bezüglich Recht

Gibt es statistisches Zahlenmaterial bzw. Erkenntnisse darüber, wie viele Frauen von Ehemännern mit Migrationshintergrund häusliche Gewalt erleben? Gerade die CDU zeichnet sich aus, weil sie Familie, Kinder und Gleichberechtigung in ihr Parteiprogramm geschrieben hat. Gibt es Initiativen ihrer Partei hier in Braunschweig gegen menschenrechtsverletzende Praktiken wie z. B. Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, Kontaktverbote usw. Gibt es eine Ansprech- und Betreuungsstelle für Frauen die religiöser/häuslicher Gewalt ausgesetzt sind? Ist die Information richtig, dass in Braunschweig ca. 60% der Ehefrauen, die in Ehen mit Migrationshintergrund leben grundgesetzwidrig ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausleben dürfen, weil von Politik, Polizei und Justiz nur halbherzig gegen Menschenrechtsverletzungen in dieser Beziehung einschreiten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ernst,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 8. November 2007.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass jede vierte Frau in ihrem Leben zumindest einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Lebenspartner erfährt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass lediglich ein geringer Teil der Taten polizeilich registriert wird. So wurden beispielsweise im Jahre 2004 in Niedersachsen 7.000 Fälle häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht bzw. registriert. Insbesondere durch das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz haben sich die Situation und die Rechte der betroffenen Opfer häuslicher Gewalt jedoch erheblich verbessert.

Da – wie bereits eingangs erwähnt – eine Vielzahl von Fällen mangels Anzeige bei der Polizei derzeit statistisch nicht erfasst wird, existieren bisher leider nur unvollständige Zahlen. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Titel „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ (www.bmfsfj.de), wertet dabei Zahlenmaterial, auch von häuslicher Gewalt in Familien mit Migrationshintergrund, aus. Ebenso finden Sie Statistiken in Veröffentlichungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, so z.B. die Studie „Mit BISS gegen häusliche Gewalt“ unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9488834_L20.pdf . Darüber hinaus enthält auch das Internetportal des Ministeriums unter www.ms.niedersachsen.de zahlreiche Informationen.

Auch für Braunschweig liegen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keine gesicherten Zahlen vor. Daher kann ich Ihre Annahme, dass 60 % der Ehefrauen in Braunschweig, die in Ehen mit Migrationshintergrund leben, ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausleben dürfen bzw. können, nicht bestätigen.

Die von Ihnen angesprochenen Themen stehen jedoch derzeit im politischen Fokus gerade weil sich CDU und CSU für Familien und Kinder in Deutschland einsetzen. Wir befassen uns in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch mit den spezifischen Problemen die aufgrund von Migrationshintergründen oder aufgrund unterschiedlicher kultureller Einflüsse auftreten können. Auch der von Bundeskanzlerin Angela Merkel erstmals initiierte Integrationsgipfel beschäftigt sich u.a. auch mit den von Ihnen angesprochenen Themenbereichen.

Das von CDU/CSU maßgeblich vorangetriebene neue Zuwanderungsgesetz enthält darüber hinaus entsprechende Sanktionen bei Integrationsverweigerung. Danach kann, wer andere zur Eingehung der Ehe nötigt ausgewiesen werden. Außerdem werden ausländische Frauen durch die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren beim Ehegattennachzug besser vor Zwangsehen geschützt. Allein im Jahr 2006 sind im Rahmen des Ehegattennachzugs 43.000 Personen nach Deutschland eingewandert. Deshalb erwarten wir von Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen wollen, deutsche Sprachkenntnisse. Diese von einigen Verbänden und Parteien kritisierte Pflicht für ausländische Ehegatten, bereits vor dem Familiennachzug einfache Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen, ist eine wichtige Integrationsmaßnahme. Sie verschafft den von Zwangsehen betroffenen Frauen das nötige sprachliche aber auch soziale Rüstzeug, um sich gegen Drohung und Gewalt in der Familie zu wehren. Mit dem Erwerb von Deutschkenntnissen stärken wir Frauen im Kampf gegen Zwangsehen, weil sie so entsprechende staatliche Hilfsangebote auch annehmen können. Unabhängig vom Alter der Betroffenen wird darüber hinaus Ehegattennachzug dann nicht zugelassen, wenn ein bestehender Verdacht auf Zwangsehe nicht ausgeräumt werden kann.

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben ebenfalls entsprechende Anträge zu den von Ihnen angesprochenen Themen eingebracht, so z.B. ganz aktuell einen Antrag mit dem Titel „Häusliche Gewalt gegen Frauen konsequent weiter bekämpfen“ (BT-Drs. 16/6429) vom 19.11.2007 der u.a auch Bezug auf den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nimmt sowie auf eine verbesserte Datenerhebung zielt. Auch geht der Antrag ganz speziell auf den von Ihnen angesprochenen Personenkreis ein, um das Thema Gewalt gegen Migrantinnen verstärkt in den Blick zu nehmen und Daten in der Kriminalitätsstatistik über ihren Opferstatus zu erheben. Das Thema Gewalt muss auch in der Aus- und Fortbildung von Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten und bei der Polizei noch stärkere Berücksichtigung finden. Bei den Ländern muss darauf hingewirkt werden, dass gerade für betroffene Migrantinnen niedrigschwellige, zugehende und anonyme Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls ist übrigens bereits am 31. März 2007 der Straftatbestand hinsichtlich beharrlicher Nachstellungen in Kraft getreten und der Bundesrat hat auf Initiative Bayerns den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes hinsichtlich Menschenhandel und Ausbeutung von Menschenhandelsopfern (BT-Drs. 16/1343) eingebracht.

Sehr geehrter Herr Ernst, sie sehen somit, dass es sich um ein wichtiges Anliegen sowohl der CDU/CSU als auch der unionsgeführten Bundesregierung handelt und wir diesbezüglich im Vergleich zur Rot-Grünen Vorgängerregierung mit ihrer teilweise ausgesprochen blauäugigen Denkweise und falsch verstandener Toleranz endlich die Möglichkeit haben die dringend notwendigen Schritte zu unternehmen.

Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt in Braunschweig sind insbesondere das BISS, Hochstraße 18, 38102 Braunschweig, Tel. 0531-7075258 sowie die Frauen-/Mädchenberatung bei sexueller Gewalt, Madamenweg 169, 38118 Braunschweig, Tel. 0531-2336666.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Carsten Müller MdB

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