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Carsten Müller
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Carsten Müller von Reinhold B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.

meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?

Mit freundlichen Grüßen
R. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Thema „Direktversicherung“. Bekannt ist, dass Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig sind. Wie zugesagt, haben wir daher an einer Lösung gearbeitet, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Dies gilt gerade auch, wenn durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden. Wie Sie vielleicht der Presseberichterstattung entnehmen konnten, haben wir uns in den vergangenen Monaten in intensiven Gesprächen mit der Frage beschäftigt, welche Veränderungen wir gegebenenfalls vornehmen können. Nun konnten wir im Rahmen der Verhandlungen über die Grundrente eine Einigung innerhalb der Koalition erzielen. Diese sieht vor, dass die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag umgewandelt wird. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Das halte ich für richtig, weil wir damit alle Betriebsrentner spürbar entlasten. Damit haben wir eine gute Lösung zur Entlastung aller Betriebsrentner – besonders den Betroffenen mit kleinen Renten - gefunden, die gleichermaßen für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist. Zugleich finanzieren wir dies seriös aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. In den kommenden Wochen werden wir daran arbeiten, diesen Kompromiss schnellstmöglich in geltendes Recht zu gießen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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