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Carsten Müller
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Frage von Thomas S. •

Frage an Carsten Müller von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Müller,

ich glaube, sie haben die Intention meiner Frage nicht erkannt oder wollen diese nicht erkennen.

Zitat Ihrer Antwort:

"In wen oder was sich ein Mensch verliebt, soll und kann jeder Mensch selbst entscheiden. Sie selbst sind politisch aktiv und ein erfahrener Mensch, der meinen Rat in diesem äußerst privaten Lebensbereich nicht braucht. Meine Bewertung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts habe ich Ihnen mit der vorherigen Antwort vom 15. August 2019 übermittelt. Sie gilt auch weiterhin. Ich schlage Ihnen vor, eine Subsumtion des objektiven Tatbestands selbst vorzunehmen. Für eine Rechtsberatung kann und darf ich an dieser Stelle nicht zur Verfügung stehen."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-muller/question/2019-08-20/321748

In wen oder was sich ein Mensch verliebt, soll und kann jeder Mensch selbst entscheiden, das ist auch meine Ansicht, die ich deutlich in verlinkter Frage zum Ausdruck gebracht habe. Ein solcher Mensch sollte aber auf fair play setzen können. Das letztere wird von den Praktiken des benannten Dating - Portals unterlaufen, wenn dessen Werbung mit der Aussicht auf reale Kontakte zu locken versucht, diese realen Kontakt aber in den dazugehörigen AGB ausgeschlossen werden. Die Anbieter leisten hier eine versuchte Irreführung, die ich nicht mit einem gelingenden Verbraucherschutz zusammen bringen kann.

Um den letzteren geht es mir, das sollte gut zu erkennen sein, wieso teilen Sie mir dann mit, dass ich einen "Rat in diesem äußerst privaten Lebensbereich" nicht bräuchte?

Dass ich einen solchen Rat nicht brauche weiß ich selber, um einen solchen habe ich Sie aber auch nicht gebeten. Ich spreche Sie simpel zu erkennen als Politiker, nicht als Ratgeber an.

Ich bin verärgert darüber, dass in Deutschland inflationär versucht wird Verbraucher zu täuschen.
Was unternimmt Ihr Ausschuss gegen unlauteren Wettbewerb?
Oder hat die Politik was den Verbraucherschutz angeht aufgegeben?

Viele Grüße T. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

Ihr Glaube geht fehl. Bereits in meiner ersten Antwort auf die von Ihnen an eine Mehrzahl von Abgeordneten versendete Frage habe ich Ihnen geantwortet:

„Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt scheint nach Ihrer Darstellung jedoch zumindest strafrechtlich nicht zu beanstanden. Wie Sie selbst ausführen, wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters, deren Kenntnisnahme jede Nutzerin und jeder Nutzer bestätigt, explizit auf die Arbeitsweise mit Profilen fiktiver Personen verwiesen. In vergleichbare Fällen haben Staatsanwaltschaften bereits Verfahren eingestellt, weil es nur dann zulässig wäre, wenn die Kunden darüber nicht vor Vertragsschluss informiert werden. Unabhängig davon ist jeder Nutzerin und jedem Nutzer vor Anmeldung bei den verschiedensten Onlinediensten unbedingt zu raten, sich im Vorfeld einer Anmeldung über die Geschäftsgebaren in den AGB’s sowie auf den einschlägigen Internetseiten umfassend zu informieren.“

Eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes steht Ihnen frei. Hierzu kann ich Ihnen allerdings weder zu- noch abraten.

Wie immer mit freundlichen Grüßen,

Carsten Müller

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