Frage an Carsten Müller von Metin D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Müller,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, die mich zuvor bereits praktisch identisch von einem weiteren Bürger erreichte und zu denen ich gern Stellung beziehe.
Für mich ist klar, dass gleiche Regeln für alle gelten müssen, die in der kommerziellen Personenbeförderung tätig sind. Auch wenn wir neue Beförderungsmodelle ermöglichen wollen, so ist zwingend darauf zu achten, dass es eine Abgrenzung zwischen Mietwagen und Taxis gibt und dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Im Koalitionsvertrag haben wir uns an unterschiedlichen Stellen darauf verständigt, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern. Dazu wird aktuell ein Eckpunktepapier diskutiert. Darin ist auch vorgesehen, die in § 49 Absatz 4 Satz 3 PBefG normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben. Dadurch sollen unnötige Leerfahrten verhindert werden. Gleichzeitig soll jedoch die Reservierung bestimmter Bereiche für den Taxenverkehr ermöglicht werden. Daher soll Mietwagenunternehmern von den zuständigen Genehmigungsbehörden für bestimmte fahrgastreiche Bereiche ein sogenanntes Aufstellverbot auferlegt werden, um in diesen Bereichen die Kundensuche vor Ort zu verhindern. Ich halte das durchaus für einen gangbaren Weg. Ob es am Ende auch so kommt, wird sich zeigen. Aktuell steht noch nicht fest, wie und mit welchem zeitlichen Horizont die Eckpunkte umgesetzt werden – wir sind noch mittendrin in den Diskussionen. Ihr Beitrag ist dabei sehr hilfreich!
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller