Frage an Carsten Müller von Norbert F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie haben gestern für das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz gestimmt.
Damit haben Sie beschlossen, daß die gesetzlich Versicherten auch die Mütterrente mitfinanzieren müssen.
Warum haben Sie Selbstständige, Beamte und auch sich selbst von der Finanzierung dieser beitragsfremden Leistung ausgenommen?
Über eine Antwort freue ich mich.
Sehr geehrter Herr Förster,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gern beantworte: Die einzelnen Maßnahmen des von uns verabschiedeten Rentenpakets werden nicht separat finanziert, sondern in ihrer Gesamtheit. Maßgeblich ist die Einhaltung der doppelten Haltelinie, die sowohl für die Leistungsfähigkeit als auch für die finanzielle Stabilität steht. Dabei werden zusätzliche Bundesmittel in erheblicher Höhe in die gesetzliche Rentenversicherung eingebracht und mit der Beitragssatzgarantie die Einhaltung der Beitragssatzobergrenze durch weitere zusätzliche Bundesmittel abgesichert. Hier wird im Bundeshaushalt eine Rücklage „Demografievorsorge Rente“ gebildet. Die zusätzlichen Mittel zur Finanzierung des Gesamtpakets werden zu fast 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt aufgebracht und damit aus Steuermitteln finanziert. Das ist insofern richtig und wichtig, da die Stabilität des Systems der Altersvorsorge der ganzen Gesellschaft nutzt und daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller